Erwächst bei eventueller Klagenhäufung der Eventualklaganspruch ohne weiteres in die Berufungsinstanz, wenn nach dem Hauptklagantrage erkannt ist, und hiergegen vom Beklagten Berufung eingelegt wurde?
Kann ein Kaufvertrag über Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom Käufer dem Verkäufer gegenüber wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, ohne daß die Anfechtungsklage gleichzeitig gegen die Gesellschaft erhoben wird?
Wann unterliegt die vertragliche Verpflichtung, einem anderen das Eigentum eines fremden Grundstücks zu verschaffen, der Formvorschrift des § 313 BGB.?
Mängel des Verfahrens der ersten Instanz. Ungenauigkeit des Ausdrucks in der Urteilsformel. Verstoß gegen § 304 ZPO. Zurückverweisung durch das Berufungsgericht. Stellung des Reichsgerichts.
2. Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs, wenn auf Grund einer Schadensersatzforderung teilweise aufgerechnet, teilweise auf Zahlung des Überschusses über eine Gegenforderung des Beklagten hinaus geklagt wird.
Wie verhält sich beim gesetzlichen Güterstande das Klagerecht des Mannes zu seiner beschränkten Verfügungsmacht über das eingebrachte Gut? Zustimmung der Frau. Fassung der Klaganträge.
Ist für die Anwendung der Fahrkartensteuer der auf einer Dampfschiff-Fahrkarte verzeichnete Preis darum nicht im vollen angegebenen Betrag als Fahrpreis anzusehen, weil im Aufdrucke die Worte beigefügt sind: "inkl. Brückengeld (4 Pf)" oder "inkl. Brückengeld (15 Pf)"?
Wie gestaltet sich die Stempelpflichtigkeit bei einer Veräußerung von Grundstücken einer Terraingesellschaft mit beschränkter Haftung an die beiden Gesellschafter?
Kann im Falle der Aufhebung oder Abänderung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils auch die Ehefrau des Beklagten, wenn zum Zwecke der Zwangsvollstreckung ihr gehörige Sachen für die Schuld des Beklagten gepfändet waren, einen Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO. erheben?
Konkursanfechtung gegen den Rechtsnachfolger. 2. Schenkungsanfechtung gegenüber Prolongationswechseln. Kommt es für die Berechnung der gesetzlichen Fristen auf den letzten Wechsel, oder auf den Urwechsel an?