Kann das Reich, das den hilflosen Beamten zur Heilung in einer Anstalt untergebracht hat, mit den Unterbringungskosten gegen die Hilflosenrente des Beamtenunfallfürsorgegesetzes aufrechnen?
Über die Voraussetzungen, unter denen ein Übertragungsangebot der Liegenschaftsumsatzabgabe nach Tarifnr. 11a Abs. 2 Satz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 unterliegt.
1. Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche eines Handlungsgehilfen, der wegen eines durch Verschulden des Dienstherrn im Dienste erlittenen Unfalls auf Entschädigung klagt.
2. Einwirkung eines Zwangsvergleichs auf solche Ansprüche, soweit sie auf noch nicht fällige Leistungen gerichtet sind.
3. Zulässigkeit der Aufrechnung gegen derartige Ansprüche, wenn Entschädigung wegen zeitweiliger Steigerung der Bedürfnisse gefordert wird.
4. Steht dem Haftpflichtgläubiger das Absonderungsrecht gemäß § 157 des Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag in einem Konkurse zu, der beim Inkrafttreten des Gesetzes schon eröffnet war?
1. Rechtliche Natur eines Schleppvertrags, nach dem die Hälfte eines Schwimmdocks über See und auf Binnengewässern durch Schleppdampfer befördert werden soll. Unterliegt eine solche Dockhälfte der dinglichen Haftung nach Schiffahrts- oder Flößereirecht? Ist derjenige, der eine solche Dockhälfte durch einen zuverlässigen Schleppschiffartsunternehmer befördern läßt, verpflichtet, seinerseits Maßnahmen für sachgemäße Ausführung des Transports zu treffen?
2. Kann ein Verschulden der Schiffsführung darin erblickt werden, daß sie sich durch nahes Auffahren im Kielwasser eines anderen Schiffes des Überblicks nach vorn beraubt?
Kann, wenn sowohl ein Verfahren als eine Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens patentiert ist, eine Zwangslizenz des Inhalts zugesprochen werden, daß der Lizenznehmer bei dem Vertriebe der Vorrichtung die Berechtigung verleihen kann, das Verfahren zu benutzen?
1. Entsteht, wenn eine Ware in der Eigenverpackung des Fabrikanten von einem die Ware vertreibenden Kaufmanne käuflich bezogen wird, ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Fabrikanten und dem Verbraucher?
2. Über die Erfordernisse des Entlastungsbeweises nach § 831 Abs. 1 BGB., wenn als Verursacher eines Schadens eine größere Anzahl mit Verrichtungen betrauter Personen in Betracht kommt?
Ist das Revisionsgericht in der Lage, das Berufungsurteil einer materiellrechtlichen Nachprüfung zu unterziehen, wenn lediglich prozessuale Angriffe in einer den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechenden Form erhoben worden sind?
1. Wann verstößt die Vereinbarung eines an sich unzuständigen Gerichts gegen die guten Sitten?
2. Ergreift die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, das gegen die guten Sitten verstößt, auch die in dem Rechtsgeschäft enthaltene Vereinbarung eines an sich unzuständigen Gerichts.