Findet das Zurückforderungsrecht nach §. 36 K.O. statt, wenn der Käufer die Ware in Verwahrung genommen, aber dem Verkäufer als nicht vertragsmäßig zur Verfügung gestellt hat?
Schließen die die Verbindlichkeit der Quittungen des Vereinskassierers an die Mitunterschrift eines anderen Vorstandsmitgliedes bindenden Bestimmungen der Genossenschaftsstatuten die Klagen solcher Personen gegen die Genossenschaft aus, welche in deren Kassenlokal an den Kassierer demnächst von diesem unterschlagene Geldeinlagen gemacht haben, ohne ihrerseits die Mitunterschrift eines anderen Vorstandsmitgliedes unter die vom Kassierer allein unterschriebene Quittung einzuholen?
1. Voraussetzungen der Strafbarkeit des Gläubigers in den Fällen des §. 211 K.O.
2. Zu welchem Vermögen müssen die zur Sicherung oder Befriedigung verwendeten Werte gehören, um den Thatbestand des §. 211 K.O. zu begründen?
3. Kann den übrigen Gläubigern eines Zahlungsunfähigen durch die Verbürgung Dritter für die Forderung eines Gläubigers ein Vermögensnachteil entstehen?
4. Erörterung des in einem eigenartigen Falle neben der Anwendbarkeit des §. 211 K.O. herangezogenen Gesichtspunktes, ob in dem betreffenden Verhalten des Gläubigers ein Betrugsversuch im Sinne des Strafrechtes oder eine Handlung der in §§. 35. 36 A.L.R. I. 3, §. 7. I. 4, §. 68. I. 5 liege.
Unter welchen Voraussetzungen ist nach den Grundsätzen des rheinisch-französischen Rechtes der Vormund befugt, die Gelder seines Mündels, ohne daß er einer Ermächtigung des Familienrates, bezw. des Gerichtes bedarf, durch den Ankauf von Grundstücken anzulegen?
Unter welchen Voraussetzungen kann derjenige, welcher einen Vertrag nicht erfüllt hat, nachträglich die Erfüllung anbieten, um der vom anderen Teile auf Grund des L.R.S. 1184 begehrten Auflösung zu entgehen?
1. Steht demjenigen, welchem ein Terrain von der Gemeinde als "Bauterrain" verkauft ist, wenn demnächst der Gemeindevorstand, von der durch §. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erteilten Befugnis Gebrauch machend, eine neue Straßenanlage festsetzt, durch welche jenem Terrain die Bauqualität entzogen wird, das Recht zu, die Auflösung des Kaufvertrages zu fordern?
2. Kann dem bezüglichen Anspruche des Käufers wirksam der Einwand entgegengesetzt werden, daß der Gemeindevorstand bei der fraglichen Festsetzung als öffentliche Behörde gehandelt habe und deshalb eine Haftung der Gemeinde nicht begründet sei?
Über Weiderecht als deutschrechtliche s. g. irreguläre Servitut. Erwerb desselben durch unvordenkliche Verjährung, Übertragung ohne das herrschende Grundstück nach Einführung des Landrechtes.
Darf derjenige, dessen Eigentum in der Nähe eines Flusses liegt, dieses durch einen auf eigenem Grund und Boden errichteten Damm gegen Überschwemmung schützen, obgleich durch diese Anlage das Eigentum eines anderen in höherem Maße gefährdet wird?