Ist die Zulässigkeit der Einrede der Vorausklagung des Hauptschuldners nach dem für die Hauptobligation oder nach dem für die Bürgschaftsobligation maßgebenden örtlichen Rechte zu beurteilen?
1. Ist bei der Ehescheidung wegen Ehebruches nach protestantischem Eherechte die Vollendung des Ehebruches erforderlich?
2. Bildet zeitliche Freiheitsstrafe nach protestantischem Eherechte einen Ehescheidungsgrund?
1. Zeitliche Herrschaft des preuß. Wassergesetzes vom 7. April 1913.
2. Ist durch Art. 89 Nr. 2 preuß. AG. z. BGB. Art. 644 Code civil auch so weit, als er noch bestand, aufgehoben worden?
3. Recht des Ufereigentümers zur Ableitung des Wassers
a) nach Art. 644 Code civil,
b) nach dem preuß. Wassergesetze.
4. Können die Rechte des Uferanliegers auch von demjenigen geltend gemacht werden, dem das Ufergrundstück auf Grund eines Kaufvertrags von dem Eigentümer übergeben, aber noch nicht aufgelassen worden ist?
5. Kann Schadensersatz auch beansprucht werden für die Entziehung von Vorteilen, welche nur durch eine rechtswidrige Handlung hätten erlangt werden können?
1. Zum Begriffe des für den vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache im Sinne des § 536 BGB. -- Unterlassung eines Widerspruchs des Mieters gegen die Hinausschiebung der Mängelbeseitigung.
2. Bedarf es, um neben der vertraglichen Haftung des Vermieters eine solche aus unerlaubter Handlung zu begründen, einer Verkehrseröffnung an der Unfallstelle?
3. Kann der Ehemann einen Schmerzensgeldanspruch seiner Fran in eigenem Namen geltend machen?
Zum Begriffe der unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung im Sinne des ersten Halbsatzes und der Befriedigung eines Konkursgläubigers im Sinne des zweiten Halbsatzes des § 30 Nr. 1 KO.
1. Ist die von einer Oberzolldirektion auf Anfrage eines Beteiligten erteilte Auskunft über die Stempelpflichtigkeit einer in Zukunft zu errichtenden Urkunde für den Fiskus bindend?
2. Zur Auslegung der Befreiungsvorschrift Nr. 2 der Tarifnr. 1 A a, b, c des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913.
In welchem Zeitpunkte entsteht gemäß § 198 BGB. der Rückgriffsanspruch einer Partei gegen ihren Rechtsanwalt, der darauf gestützt ist, daß dieser eine Forderung der Partei gegen einen Dritten hat verjähren lassen?
Wird die einjährige Frist der §§ 41 und 42 KO. durch eine an sich wegen eines Mangels der Zustellung unwirksame Klagerhebung dann gewahrt, wenn der Mangel mit rückwirkender Kraft geheilt wird?