Ist das Berufungsgericht berechtigt, die Sache wegen Mängel des Verfahrens in die erste Instanz zurückzuverweisen, wenn das erste Urteil durch eine mit der Klage zugestellte Erklärung von Sachverständigen den Beweis des Klagegrundes für geführt erachtet?
1. Kann der Beschluß zweiter Instanz über Kostenfestsetzung der Partei persönlich zugestellt werden, falls sie in erster Instanz einen Anwalt aufgestellt hatte?
2. Kann der Anwalt, welcher Prozeßbevollmächtigter ist, für Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren zur Herbeiführung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteiles die in §. 87 der Anwaltsgebührenordnung bezeichnete besondere Gebühr in Ansatz bringen?
Erhöhte Verhandlungsgebühr nach §. 17 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte; Beweisgebühr bei Leistung eines durch Urteil auferlegten Eides nach §. 13 Ziff. 4 a. a. O. Sinn dieser Gesetzesbestimmungen.
1. Beziehen sich die §§. 660 und 661 C.P.O. auch auf solche Urteile ausländischer Gerichte, welche vor dem Inkrafttreten der Civilprozeßordnung gefällt worden sind?
2. Hat der inländische Richter, wenn er von dem inzwischen eingetretenen Rechtsnachfolger des Siegers im Vorprozesse um Erlaß des Vollstreckungsurteiles angegangen wird (§. 660 C.P.O.), überhaupt und in dem dieserhalb eingeleiteten Prozesse auch darüber zu erkennen, ob das behauptete Rechtsnachfolgeverhältnis vorliegt?
3. Darf das Vollstreckungsurteil behufs Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Sachen beansprucht werden, wenn sich der Vorprozeß auf die Anerkennung des klägerischen Eigentumes an jenen Sachen und ihre Freigebung aus einer Beschlagnahme beschränkt hat?
4. Steht der Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Urteile im Gebiete der preußischen Allg. Gerichtsordnung der Umstand entgegen, daß jenes Urteil vor dem 1. Oktober 1878 rechtskräftig geworden ist?
1. Gehört zur Form des Gutachtens die Versicherung der Richtigkeit desselben auf den geleisteten Sachverständigeneid?
2. Deckt der Eid des Sachverständigen auch dessen Aussage über einen von ihm vor der Beeidigung wahrgenommenen Befund?
3. Inwiefern darf der Richter sachverständige Äußerungen von Personen, die im Prozesse nicht als Sachverständige zugezogen sind, bei der Beweiswürdigung berücksichtigen?
1. Findet §. 531 Abs. 2 C.P.O. auf die in §. 539 Abs. 2 C.P.O. bezeichnete Beschwerde Anwendung?
2. Wird die im §. 540 Abs. 4 bezeichnete Notfrist durch eventuelle Einlegung der Beschwerde vor der Entscheidung des Prozeßgerichtes gewahrt?
3. Ist der Gerichtsschreiber höherer Instanz zur Erteilung eines Zeugnisses nach §. 646 Abs. 2 C.P.O. verpflichtet, wenn die Berufungs- oder Revisionsschrift bereits zum Zwecke der Terminsbestimmung in der höheren Instanz eingereicht ist?