Wann ist, insbesondere bei der Drohung mit einer Strafanzeige, das Aufhören der Zwangslage im Sinne des § 124 Abs. 2 Satz 1 BGB. als gegeben anzusehen?
Seeversicherung. Der Anführung in der Police, daß der Versicherer für Wegnahme durch Kriegsschiffe hafte, kommt unter Umständen nur die Bedeutung eines Beispiels zu. Umstände, unter denen die Annahme gerechtfertigt ist, daß die Parteien, entgegen der Regel des § 22 Allg. SVB. (§ 799 HGB.) nicht den Abladungswert, sondern den Marktwert zur Zeit der Versicherung zugrunde legen wollten.
Kann der Käufer, wenn der gelieferten Sache zugesicherte Eigenschaften fehlen, den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung noch geltend machen, obwohl die Sache von ihm zurückgegeben und der Kaufpreis von dem Verkäufer zurückgezahlt ist?
1. Wird der Erwerb eines auf einem Grundstück eingetragenen Rechtes, der gegen ein Veräußerungsverbot verstößt, durch die Regeln vom guten Glauben auch dann geschützt, wenn der Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt?
2. Tritt ein im Wege einer einstweiligen Verfügung erlassenes, eine Briefhypothek betreffendes Veräußerungsverbot erst dann in Wirkung, wenn der durch das Verbot Begünstigte den Besitz des Hypothekenbriefs erlangt hat?
1. Bleibt der Kläger, der im Laufe des Rechtsstreits die Streitsache veräußert hat, für eine anhängig gewordene Widerklage legitimiert, auch wenn bei dieser -- ohne Klagänderung -- der Antrag geändert wird?
2. Kann gegen Hypothekengläubiger, die komplottmäßig zur Beseitigung eines fremden Besitz- und Ablösungsrechts zusammenwirken, der Verlust des Hypotheken- und Zwangsversteigerungsrechts ganz oder teilweise ausgesprochen werden?
1. Beweisbeschluß auf Zeugenvernehmung und Abnahme eines Schiedseides unter der gleichzeitigen Anordnung, daß zunächst nur die Zeugenvernehmung durch den ersuchten Richter erfolgen soll. Kann nach Vernehmung der Zeugen die Abnahme des Eides durch einen ohne mündliche Verhandlung ergehenden Beschluß des Prozeßgerichts verfügt werden?
2. Wird der in dieser Anordnung liegende prozessuale Verstoß gemäß § 295 Abs. 1 ZPO. geheilt?