1. Darlegungs- und Beweislast wegen der Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Börsentermingeschäften.
2. Spielnatur von Kassegeschäften.
3. Genügt die formularmäßige Mitteilung "die vorstehend bezeichneten Wertpapiere haben wir Ihrem Depot beigefügt" in einer die Papiere nur nach ihrem Gesamtwerte bezeichnenden Ausführungsanzeige der mit dem Einkaufe beauftragten Bank als Ausdruck dafür, daß die Bank die ihr obliegende Leistung im Sinne des § 57 des Börsengesetzes bewirkt habe?
Ist die Begleichung des Kaufpreises durch Akzept eines an einem bestimmten Handelsplatz ansässigen Bankiers eine wesentliche Bestimmung des unter solcher Abrede geschlossenen Kaufvertrags? Verliert deswegen der Käufer den Anspruch auf die Gegenleistung, wenn er die Zahlung in der verabredeten Weise nicht leisten kann?
Wann wird die Tauglichkeit der Mietsache zu dem vertragsmäßigen Gebrauche durch Kriegsmaßnahmen aufgehoben? Miete eines Ladens im Badeorte zum Geschäftsbetriebe mit den Badegästen.
Steht dem Theaterunternehmer die Kriegsklausel gegenüber dem Angestellten ohne zeitliche Grenzen zu? Nach welchen Grundsätzen ist die Frist zu ihrem Gebrauche zu bestimmen?
1. Tatbestand des Urteils nach § 313 Abs. 2 ZPO. und § 24 der BRV. zur Entlastung der Gerichte vom 9. September 1915.
2. Ist es von rechtlicher Bedeutung, wenn dem Empfänger ein brieflich oder telegraphisch zugegangenes Vertragsangebot erst gleichzeitig mit einem ihm später zugegangenen Widerruf tatsächlich zur Kenntnis kommt?
3. Widerrechtliche Entziehung des Besitzes der Telegrammurkunde seitens des Post- und Telegraphenbeamten, der ein bestelltes Telegramm bei dem Empfänger ohne dessen Willen wieder abholen läßt. Haftung des Reichspostfiskus für den dem Empfänger dadurch entstandenen Schaden. Inhalt des Schadensersatzanspruchs.
4. Rechtliche Bedeutung der Reichstelegraphenordnung vom 16. Juni 1904 (RZentrBl. S. 229).
Unter welchen Voraussetzungen ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum Erwerb eines Grundstücks für den Mündel erforderlich, wenn die Mittel dazu aus einem dem Mündel angefallenen Nachlasse, dessen Verwaltung einem Testamentsvollstrecker zusteht, entnommen werden?
1. Kann der Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H., der in dieser Eigenschaft gehandelt hat, im Sinne des § 831 BGB. als von einem anderen Geschäftsführer derselben Gesellschaft zu einer Verrichtung bestellt angesehen werden?
2. § 1 des Reichsgesetzes über die Sicherung der Bauforderungen als Schutzgesetz zugunsten der Bauhandwerker und Baulieferanten. Seine Stellung zu § 5 des Gesetzes. Wer ist Baugeldempfänger? Gegenständlicher und persönlicher Tatbestand des § 1. Verhältnis der unerlaubten Handlung nach § 1 des Gesetzes zum Tatbestande des § 826 BGB.
3. Haftung der Vertreter einer juristischen Person für die Befolgung der Vorschrift des § 1 des Gesetzes neben der Haftung der juristischen Person selbst.
Muß der Gläubiger, der für seine Forderung einen Bürgen sucht, diesen vor Eingehung der Bürgschaftsverpflichtung über die Verhältnisse des Hauptschuldners aufklären? Unter welchen Voraussetzungen handelt er zum Schaden des Bürgen wider die guten Sitten, wenn er dies unterläßt?