Ist der Verkäufer zur Ersatzherausgabe verpflichtet, wenn er durch die Obrigkeit gezwungen wurde, die geschuldete Sache anderweit zu verkaufen, und so einen höheren Preis erlangt hat?
Sind die Bundesregierungen nach § 66 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 ermächtigt, Vorschriften zu erlassen, wonach das einem Offizier des Beurlaubtenstandes zustehende sog. Gnadengehalt auf dessen Zivildiensteinkommen anzurechnen ist?
1. Begeht ein Notar, der mit der nochmaligen Erhebung eines Wechselprotestes mangels Zahlung beauftragt wird, ohne daß ihm der Auftraggeber den Grund und Zweck des wiederholten Protestes angibt, eine fahrlässige Amtspflichtverletzung, wenn er ohne nähere Prüfung, worin wohl der Grund zu finden sei, die wiederholte Protesterhebung als überflüssig bezeichnet?
2. Was ist im Sinne der Bundesratsverordnung über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel vom 10. August 1914 (RGBl. S. 368) unter einem solchen Wechsel zu verstehen?
1. Bindung des Berufungsgerichts durch das Revisionsurteil. 2. Begründet die nur vorläufige Gewährung von Einlaß und Unterkunft im Krankenhaus einer Gemeinde vertragliche Beziehungen zwischen ihr und der aufgenommenen Person? Haftung der Gemeinde für ihre Angestellten.
Unfallversicherung. Geht der Entschädigungsanspruch des Verletzten gegen einen Dritten nur insoweit auf die Berufsgenossenschaft über, als diese dem Verletzten tatsächlich Leistungen gewährt? Bedeutung der gesetzlichen Bestimmung, daß von den im Jahre 1909 durch die Post verauslagten Entschädigungsbeträgen zwei Fünftel das Reich trägt.
Unberechtigte Zutageförderung von Wasser zum öffentlichen Wohle. Ist für den Anspruch eines Nachbars auf Herstellung von Einrichtungen zur Verhütung von Schäden der Rechtsweg deshalb unzulässig, weil ein Verfahren auf Verleihung des Wasserbenutzungsrechts vor der Wasserpolizeibehörde anhängig ist?
Kann der Kläger, der in erster Instanz aus einer ihm allein zustehenden Forderung auf Zahlung an seine Person geklagt hat, in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Beklagten Zahlung an die von ihm und einem anderen gebildete Gesellschaft bürgerlichen Rechtes verlangen, weil die Forderung zum Gesellschaftsvermögen gehöre?