Haftet eine Bank, der im Giroverkehr Geldbeträge mit dem Auftrag überwiesen sind, sie dem Konto einer gewissen Person gutzuschreiben, wenn sie die Beträge auf dem auf den bezeichneten Namen eingerichteten, aber von Unbefugten erschlichenen Konto gutgeschrieben hat?
1. Hindert die fiduziarische Übereignung des mit einer Hypothek belasteten Grundstücks den Hypothekengläubiger, außer abgesonderter Befriedigung aus dem Grundstücke zugleich volle, verhältnismäßige Befriedigung aus der Konkursmasse des persönlichen Schuldners zu suchen, der die Hypothek bestellt und demnächst die Eigentumsübertragung vorgenommen hatte?
2. Begriff und Erfordernisse des Treuhandverhältnisses.
Kann das Prozeßgericht nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom 18. August 1914 über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung (RGBl. S. 377) auf Antrag eines Versicherten, der mit der Prämienzahlung im Verzuge war, anordnen, daß die Befreiung des Versicherers als nicht eingetreten gilt?
1. Erstreckt sich die Vorschrift des § 7 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 auch auf Feststellungsansprüche?
2. Wird der Rechtsweg für die Klage auf Feststellung der Beamteneigenschaft dadurch eröffnet, daß diese Eigenschaft in den Gründen des Beschlusses des Bezirksausschusses verneint ist?
3. Tragweite der im Rechtsweg erfolgten Feststellung der Beamteneigenschaft.
In welchem Zeitpunkt entsteht der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrags? Welcher Zeitpunkt ist maßgebend für den Marktpreis, den der Käufer bei Berechnung des abstrakten Schadens zugrunde zu legen hat?
Wer hat bei einer offenen Handelsgesellschaft in Liquidation von einem ausgeschiedenen Liquidator, der nicht zu den Gesellschaftern gehört, Rechnungslegung zu fordern? Ist hierzu der an Stelle des ausgeschiedenen getretene neue Liquidator befugt? Können auch die Gesellschafter den Anspruch geltend machen? Kann es auch ein einzelner Gesellschafter?
Kann ein Streitgenosse, wenn das Verfahren schon in der ersten Instanz ihm gegenüber ruhen geblieben und auch schon das erste Urteil nur den anderen Streitgenossen gegenüber ergangen ist, in dem gegen diese fortgesetzten Verfahren in der Berufungsinstanz als Zeuge vernommen werden?