1. Kann der Reichsfiskus auf Rückzahlung einer zu Unrecht erhobenen Reichsstempelabgabe verklagt werden, oder muß die Klage gegen den Fiskus des Bundesstaates, der die Abgabe zu erheben hatte und erhoben hat, gerichtet werden?
2. Merkmale des Unterschieds zwischen "Kraftrad" und "Kraftwagen" im Sinne der Tarif-Nr. 8a des Reichsstempelgesetzes vom
3. Juni 1906. Kraftrad "mit Vorsteckwagen".
Zur Frage der Auslegung wechselseitiger, im Bereiche des preußischen Allgemeinen Landrechts errichteter Testamente in dem Falle, wenn einer der Erblasser vor dem Jahre 1900 verstorben ist.
Ist der Bevollmächtigte, der im Namen seines Machtgebers auf Grund seiner Vollmacht einen notariellen Vertrag abgeschlossen hat, als Veranlasser der Beurkundung zur Zahlung der Stempelsteuer verpflichtet?
Bedarf die vertragliche Abmachung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, daß die dem Käufer zur Entgegennahme der Auflassung gesetzte Frist auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verlängert, oder daß die Fristsetzung zurückgenommen werde, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung?
1. Ist der Boykott einer Gastwirtschaft deshalb unerlaubt, weil unschuldige Dritte darunter leiden? Brauchen die Veranstalter eines berechtigten Wirtschaftsboykotts Rücksicht darauf zu nehmen, ob und welchen Schaden der Wirtschaftsinhaber dadurch erleidet? Unter welchen Umständen kann ein an sich zulässiger Boykott durch öffentliche Kundgebungen der Boykottleitung zu einer unerlaubten Handlung werden? Zulässigkeit des Postenstehens als Mittels zur Durchführung eines Wirtschaftsboykotts?
2. Inwieweit haftet eine Verlagshandlung und Druckerei für die Beschädigung fremden Vermögens durch die von ihr verlegten oder gedruckten Druckschriften?
1. Geht der Entschädigungsanspruch des Grundbesitzers, der durch die seinem Grundstücke auferlegten Rayonbeschränkungen beeinträchtigt wird, durch die Versäumung der in § 39 des Rayongesetzes vom 21. Dezember 1871 gesetzten Ausschlußfrist auch dann verloren, wenn bei der Aufstellung und Feststellung des Rayonplanes und des Rayonkatasters in fehlerhafter Weise verfahren wurde?
2. Wie haben die Absteckung der Rayonlinien, die Aufstellung und öffentliche Auslegung, sowie die Feststellung des Rayonplanes und des Rayonkatasters und deren öffentliche Bekanntmachung nach den §§ 8-11 des Gesetzes ordnungsmäßig zu erfolgen?