1. Welchen Einfluß hat die Vollbeendigung einer offenen Handelsgesellschaft, die während eines gegen diese anhängigen Rechtsstreits eintritt, auf die Wirksamkeit des Urteils gegen die persönlich haftenden Gesellschafter?
2. Wann besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine besondere Klage gegen die Gesellschafter?
3. Kann der verklagte Gesellschafter trotz der Rechtskraft des im Gesellschaftsprozeß ergangenen Urteils Einwendungen gegen die Höhe der Verzugszinsen erheben?
Betrifft der über ein Rechtsverhältnis aus § 14 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 geschlossene Vergleich auch dann lediglich dieses Rechtsverhältnis, wenn im Vergleich ein Verzicht auf etwaige weitere Aufwertungsansprüche aus einem späteren Gesetz enthalten ist?
1. Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch einer Gemeinde aus einem ihr gegebenen Versprechen, die einem Dritten obliegende Wertzuwachssteuer zu bezahlen?
2. Ist ein solches Versprechen rechtsgültig?
3. Zur Frage der Anfechtung wegen Irrtums.
4. Zur Frage der Zurückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
Ist eine Feststellungsklage auf Aufwertung des in einem Kaufangebot bestimmten Kaufpreises zulässig, wenn dabei noch in der Zukunft liegende Verhältnisse mit in Betracht kommen?
Wie ist eine durch Irrtum beeinflußte Willenserklärung im Eherecht zu beurteilen? Kann eine Verzeihung als rechtsunwirksam angesehen werden, die ein Ehemann seiner Frau gewährt, nachdem sie ihm einen begangenen Ehebruch eingestanden, dabei aber verschwiegen hat, daß sie noch eine tiefe Neigung zu dem Ehebrecher hegt und auf eine spätere Vereinigung mit ihm hofft?
1. Kann sich eine Vertragspartei, die aus einer ihr bekannten Tatsache keinen Grund zur Nichterfüllung eines Vertrags entnommen hat, nachträglich zur Rechtfertigung ihrer Nichterfüllung auf diese Tatsache berufen?
2. Stehen einer Partei, wenn sie selbst vertragswidrig handelt, wegen der Vertragsverletzungen des andern Teils Schadensersatzansprüche gegen ihn zu?
1. Ist auch der dingliche Gläubiger zur Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz berechtigt?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann dem Anfechtungskläger mit der Einrede der Arglist entgegengehalten werden, daß er selbst seinen Schuldtitel auf anfechtbare Weise erlangt habe?
Über die Frage der Auf- oder Umwertung der Haftsummen von Genossen einer in Konkurs geratenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht im Falle unterbliebener Umstellung.
Über den Erwerb eines Vorbenutzungsrechts nach § 5 PatG. Was bedeutet: eine Erfindung in Benutzung nehmen? Was bedeutet: die zur Benutzung erforderlichen Veranstaltungen treffen? Muß die Benutzung bis zur Patentanmeldung gedauert haben? Wie verhält es sich in dieser Beziehung mit dem Treffen von Veranstaltungen?