1. Wird die für die Übertragung von Namensaktien statutarisch vorgeschriebene Zustimmung des Aufsichtsrats im Konkurse der Aktiengesellschaft durch die Zustimmung des Konkursverwalters ersetzt?
2. Kann der Käufer einer nicht vollgezahlten Namensaktie, der über den Rest der einzuzahlenden Summe Wechsel gegeben hat oder im Aktienbuche eingetragen ist, der auf den Rest klagenden Aktiengesellschaft entgegenhalten, daß er durch Betrug zum Erwerbe der Aktien bestimmt sei?
1. Finden die §§ 905--909 BGB. auch auf das Bergwerkseigentum Anwendung?
2. Unter welchen Voraussetzungen haftet der Bergwerkseigentümer für den einem benachbarten Bergwerke zugefügten Schaden?
Ist, wenn Holz auf dem Stamme unter Vorbehalt des Eigentums bis zur Bezahlung des Kaufpreises, aber unter Gestattung des Abhiebs, verkauft wird, der Verkäufer berechtigt, falls der Kaufpreis nicht gezahlt wird, die Abfuhr zu verhindern?
1. Wird der Vorschrift des § 148 Abs. 1 Satz 1 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni/5. Juli 1900 in Preußen durch eine Mitteilung genügt, die der Landesdirektor oder dessen Vertreter bezüglich der Geltendmachung des Ersatzanspruches der Berufsgenossenschaft dem Ersatzpflichtigen zugehen läßt, ohne daß ein Beschluß des Genossenschaftsvorstandes (des Provinzialausschusses) ergangen ist?
2. Ist die Anrufung der Beschlußfassung der Genossenschaftsversammlung (§ 148 Abs. 1 Satz 2 des Ges.) an eine bestimmte Ausdrucksform gebunden?
1. Können die Voraussetzungen einer Scheidung wegen böslicher Verlassung sich dadurch erfüllen, daß die in § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. vorgeschriebene einjährige Frist während der Anhängigkeit des Scheidungsprozesses abläuft?
2. Verliert ein auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft lautendes Urteil dadurch seine Verwendbarkeit zur Begründung einer auf § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. gestützten Scheidungsklage, daß dem verklagten Ehegatten sein bisheriges ehewidriges Verhalten verziehen wird?
1. Unter welchen Voraussetzungen begründet die in der Unterlassung einer Grundbucheintragung liegende Amtspflichtverletzung des Grundbuchbeamten eine Schadensersatzverbindlichkeit des Staates nach § 12 GBO.?
2. Welche Personen gehören zu den Beteiligten im Sinne des § 12 GBO.?
3. Verhältnis des § 12 GBO. zu § 839 BGB.
1. Gehören zu den Kosten der die Befriedigung aus dem Grundstücke bezweckenden Rechtsverfolgung im Sinne des § 1118 BGB. auch Kosten, die durch eine auf Grund des § 1134 Abs. 2 BGB. gegen den Eigentümer des Grundstücks angeordnete Maßregel entstanden sind?
Inwieweit können sich Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft, die mit dem Vorstande der Gesellschaft einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, auf die Vorschrift des § 235 Abs. 2 HGB. berufen, nach der Dritten gegenüber eine Beschränkung der Vertragsbefugnis des Vorstandes unwirksam ist?