Ist die Eisenbahn verpflichtet, dem Empfänger des Frachtgutes einen sicheren Zugang zu dem Orte zu gewähren, wo die Auslieferung des Gutes erfolgen soll?
Gegenbeweis gegen einen geleisteten Parteieid. Ist dem Erfordernis des § 581 Abs. 1 ZPO., daß die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens wegen Verletzung der Eidespflicht aus anderen Gründen, als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann, genügt, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der Beweisbarkeit der Beschuldigung das Strafverfahren gegen den im Ausland sich aufhaltenden Beschuldigten für undurchführbar erachtet?
Ist zur Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines neuen Eigentümers der Nachweis, daß die bisherige Eigentumseintragung unrichtig sei, auch dann erforderlich, wenn der bisher eingetragene Eigentümer die im Wege der Berichtigung vorzunehmende Eintragung des neuen Eigentümers bewilligt?
Ist der Rechtsweg zulässig für die Klage einer Stadtgemeinde auf Feststellung, daß ein in ihrem Eigentum stehendes Grundstück zum Kämmereivermögen und nicht zu dem der Nutznießung der Bürger unterworfenen Bürgervermögen gehört?
Ist ein über prozeßhindernde Einreden auf Grund des § 275 ZPO. erlassenes Urteil stets ein Endurteil oder doch ein Urteil, das in betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen ist?
Inwieweit erleidet die Befugnis, auf Grund des § 13 des Warenzeichengesetzes vom 12. Mai 1894 Angaben über die Beschaffenheit und über die Bestimmung von Waren zu machen, in denen eine Verletzung des Warenzeichenrechts eines anderen gefunden werden kann, Einschränkungen durch Rücksichten auf den redlichen Gewerbebetrieb?
Ist ein Hypothekengläubiger auf Grund des Umstandes, daß eine ihm vorgehende und von einem Dritten ausgezahlte Hypothek, die auf den Dritten umgeschrieben werden sollte, versehentlich gelöscht und durch eine für den Dritten neu eingetragene Nachhypothek ersetzt worden ist, dem Dritten zur Einräumung des Vorranges verpflichtet?
Unterliegt ein schriftlicher Kaufvertrag, der allein vom Käufer unterschrieben worden ist und auch nur von ihm allein unterschrieben werden sollte, in Ansehung der darin vom Käufer übernommenen Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises dem Schuldverschreibungsstempel der Tarifst. 58 I des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895?