1. Hat der Mieter eines Grundstücks nach § 556 Abs. 2 BGB. auch dann kein Zurückbehaltungsrecht, wenn er den Mietvertrag wirksam angefochten hat?
2. Ist das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB. zulässig, obwohl der Gegenanspruch des Beklagten durch eine Hypothek genügend gesichert ist?
1. Ist die Satzungsvorschrift, daß der Vorstand einer Genossenschaft seine Erklärungen durch drei seiner Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stellvertreter, abzugeben hat, gegen Dritte wirksam, wenn sie in das Genossenschaftsregister eingetragen und veröffentlicht ist?
2. Sind, falls eine Satzungsvorschrift dieses Inhalts besteht, der Vorsteher und sein Stellvertreter im Register als solche zu bezeichnen?
3. Sind fakultative Eintragungen in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister zulässig?
1. Bewirkt die Unanfechtbarkeit der Bescheide der Militärverwaltungsbehörden, die gemäß der §§ 29 und 41 des Mannschaftsversorgungsgesetzes infolge Unterlassung des Einspruchs oder der Beschreitung des Rechtswegs eintritt, materielle Rechtskraft der getroffenen Entscheidung?
2. Von welchem Zeitpunkt ab sind dem Berechtigten die im Falle des § 31 des Mannschaftsversorgungsgesetzes durch anderweiten Bescheid der Militärverwaltungsbehörde festgesetzten Versorgungsgebührnisse zu gewähren?
3. Ist das Verfahren vor den Militärverwaltungsbehörden zur Entscheidung über einen Anspruch auf eine Versorgungsgebührnis nach dem sog. Verhandlungsgrundsatze oder als Offizialverfahren gestaltet?
Ist im Sinne des § 606 Abs. 4 ZPO. das deutsche Gericht zur Scheidung von Ausländern zuständig, wenn sich zwar seine Unzuständigkeit aus den eigentlichen Zuständigkeitsbestimmungen des fremden Staates nicht ergibt, dieser aber dem deutschen Urteile die Anerkennung versagen würde?
Kann bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes ein Gläubiger, der zugleich Gesellschafter ist, wegen einer unabhängig vom Gesellschaftsverhältnis gegen die Gesellschaft erlangten Forderung die einzelnen Gesellschafter gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen?
Gehört es zum Tatbestande des Vermögensübernahmevertrags nach § 419 BGB., daß sich die Vertragschließenden dieser rechtlichen Beschaffenheit des Vertrags bewußt sind?
In welchem Umfange haftet der Staat dem Absender für ein der Zollverwaltung von der Post nach Ankunft am Bestimmungsorte zur zollamtlichen Behandlung übergebenes, aus den Zollamtsräumen gestohlenes Postwertpaket?