1. Setzt der Begriff eines "Werkes der bildenden Künste" im Sinne der Reichsgesetze vom 9. Januar 1876 und 9. Januar 1907 Originalität voraus?
2. Zum Begriffe der Nachbildung eines Kunstwerkes.
Liegt eine Klagänderung vor, wenn aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz geklagt ist, und der Kläger gegenüber der Einrede der Verjährung nach § 852 Abs. 2 BGB. Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung fordert?
Kann bei der Haftpflichtversicherung im Falle des Konkurses des Versicherungsnehmers der Verwalter die ganze Versicherungssumme vom Versicherer fordern? oder nur den durch die Konkursdividende des Beschädigten gegebenen Betrag?
1. Über Kündigung und Ausklagung von Nachlaßverbindlichkeiten beim Vorhandensein mehrerer Miterben. Verhältnis der Gesamtschuldklage des § 2058 zur Gesamthandklage des § 2059 Abs. 2 BGB.
2. Einrede der mangelnden Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft unter den Miterben.
3. Vorbehalt der beschränkten Haftung nach § 780 ZPO. und § 2059 Abs. 1 BGB.
1. Zum Begriffe des Korrespondenzvertrages nach dem preußischen Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 § 1 Abs. 3.
2. Zum Begriffe des Gewerbebetriebes im Sinne der Befreiungsvorschrift in Nr. 3 der Tarifstelle 32 zum StempStGes.
1. Ist ein Vertrag, durch welchen sich ein Genosse zu einer Leistung an die Genossenschaft über die in § 65 Abs. 2 GenGes. vorgesehene zweijährige Kündigungsfrist hinaus verpflichtet, nach Abs. 3 dieses Paragraphen ohne rechtliche Wirkung?
2. Hat ein dem § 65 Abs. 2 zuwider getroffenes Abkommen die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge oder nur insoweit, als die gesetzlich zulässige Kündigungsfrist überschritten ist?