Zum Begriff der höheren Gewalt im Sinne des Haftpflichtgesetzes. Ist ein durch herabstürzende Felsmassen verursachter Einsturz eines Eisenbahntunnels ein außerhalb des Betriebsunternehmens wirkendes Ereignis?
1. Ist der Tod im Felde und die Kriegsdienstbeschädigung im allgemeinen eine Dienstbeschädigung im Sinne des § 12 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907?
2. Finden die §§ 12 flg., insbesondere § 15 Abs. 1 MHG. auch auf die Hinterbliebenen solcher im Kriege gefallener Militärpersonen der Unterklassen Anwendung, welche nicht Kapitulanten waren?
3. Kann die allgemeine Versorgung nach § 15 MHG. auch mit der Wirkung gekürzt werden, daß dadurch der Gesamtbetrag der der Witwe und den einzelnen Kindern zu zahlenden allgemeinen und Kriegsversorgung unter den Betrag sinkt, der ihnen nach § 20b, § 21 b zustehen würde, wenn sie nur die Kriegsversorgung zu beanspruchen hätten?
Werden von einer Höchstpreisfestsetzung, der rückwirkende Kraft nicht ausdrücklich beigelegt worden ist, auch solche Kaufverträge ergriffen, die vor der Anordnung der Höchstpreise zu höheren Preisen gutgläubig abgeschlossen und beim Inkrafttreten der Höchstpreise noch von keiner Seite erfüllt sind?
1. Kann das ordentliche Gericht in Rechtsstreitigkeiten über Ersatzansprüche der Berufsgenossenschaften nach §§ 1542, 1543 RVO. eine auf Grund der Reichsversicherungsordnung ergangene Entscheidung darüber nachprüfen, in welchem Betriebe der Verletzte tätig war?
2. Genügen für die Anwendung des § 1543 Bescheide der Versicherungsträger selbst, insbesondere der Berufsgenossenschaften?
3. Zur Auslegung der §§ 633, 634 RVO.
Kann der Eigentümer des teilweise enteigneten Grundstücks die Übernahme des ganzen Grundstücks auch dann verlangen, wenn das Grundstück noch nicht baureifes, sondern erst werdendes Bauland war und durch die neue Fluchtlinie so weit in Anspruch genommen wird, daß das Restgrundstück nach den baupolizeilichen Vorschriften des Ortes nicht mehr zur Bebauung geeignet ist?
1. Wie kann sich im Falle der Kündigung eines Gesellschafters dessen Ausscheiden aus einer Gesellschaft m. b. H. vollziehen?
2. Kann der Gesellschafter gegenüber der Einforderung der Stammeinlage einwenden, seine Kündigung habe infolge Verschuldens der Gesellschaftsorgane nicht zum Ausscheiden aus der Gesellschaft geführt?
Finden die Bestimmungen über den Schuldnerverzug auf einen Bereicherungsanspruch Anwendung unabhängig von dem Eintritte der Rechtshängigkeit des Anspruchs oder der Kenntnis des Bereicherten von dem Mangel des rechtlichen Grundes?