Kann der Mieter der auf § 554 Abs. 1 BGB. gestützten Räumungsklage des Vermieters und des Erwerbers des Mietgrundstücks trotz kalendermäßiger Bestimmung der Zahlungszeit den Einwand entgegensetzen, daß er zur Zeit der Fälligkeit der unbezahlt gebliebenen Mietzinsraten um die Veräußerung des Grundstücks nicht gewußt habe?
Trifft Tarifnr. I B Abs. 2 RStempG. vom 3. Juli 1913 auch den Fall, wenn eine Gewerkschaft gegen Hingabe eigener Kuxe, die sie ehemals ausgegeben und sodann zurückerworben hatte, Kuxe anderer Gewerkschaften eintauscht?
1. Mehrere Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H.; Pflichten jedes einzelnen von ihnen. Bedeutung einer unter ihnen vereinbarten Arbeitsteilung.
2. Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Pflichtversäumnis.
Berechtigt ein von den Besatzungsbehörden für besetztes Gebiet erlassenes allgemeines Verbot der Jagdausübung den Pächter zur fristlosen Kündigung des Jagdpachtvertrags?
1. Ist die Vorschrift des § 867 Abs. 2 ZPO. auch dann anzuwenden, wenn der Gläubiger, der die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem einen Grundstücke seines Schuldners erwirkt hat, demnächst wegen derselben Forderung die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek noch auf einem anderen Grundstücke beantragt?
2. Kann dem Antrage des Gläubigers auf Eintragung einer Sicherungshypothek für seine ungeteilte Forderung unbeschränkt stattgegeben werden, wenn ihm für seine nämliche (ungeteilte) Forderung auf einem anderen Grundstücke zuvor bereits eine Vertragshypothek bestellt worden war?
3. Ist gegebenenfalls bei Eintragung der Sicherungshypothek die Mitbelastung der mehreren Grundstücke im Grundbuch erkennbar zu machen?
Geht der Aktionär, der den die Jahresbilanz genehmigenden Beschluß der Generalversammlung angefochten hat, seines Anfechtungsrechts dadurch verlustig, daß er, während die Klage schwebt, in der folgenden Jahresversammlung für die Genehmigung der dieser vorgelegten Bilanz stimmt?
Nach welchem Zeitpunkte bestimmt sich die Höhe des Anspruchs auf den Geldbetrag, der zur Beseitigung der einem Grundstücke durch Bergbau zugefügten Beschädigungen erforderlich ist? Ist dabei auch eine nach Vollendung des schädigenden Ereignisses oder nach Erhebung der Klage eingetretene Preissteigerung zu berücksichtigen?