1. Haftung mehrerer Jäger für den Schaden eines angeschossenen Treibers nach § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB.
2. Abgrenzung der Anwendung der §§ 286, 287 ZPO. auf die Feststellung der schädigenden Handlung einerseits und der Schadensfolgen anderseits.
3. Kann der ursächliche Zusammenhang zwischen einer Handlung und dem Schaden schon auf eine hohe Wahrscheinlichkeit hin festgestellt werden?
1. Wird der Käufer, dem ein Dritter die gekaufte Ware in der irrtümlichen Annahme liefert, das Kaufgeschäft sei in seinem (des Dritten) Namen abgeschlossen worden, durch Empfang der Ware ungerechtfertigt bereichert?
2. Fällt die Bereicherung wieder fort, wenn der Käufer gutgläubig seinem Verkäufer den Kaufpreis für die Ware zahlt?
1. Haftet der Käufer, der die Aufbewahrung der beanstandeten Ware einem Dritten überläßt, für dessen Verschulden?
2. Hat er für die Aufbewahrung in höherem Maße zu sorgen, wenn er an solcher Ware ein Zurückbehaltungsrecht ausübt?
Vereinbarung eines Rechtsanwalts mit seiner Partei über Zahlung eines übermäßigen Sonderhonorars. Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn er bei dem Abschluß eines Prozeßvergleichs dieses Honorarabkommen dem Gegner verschweigt?
1. Kann ein Rechtsgeschäft, das auf unzulässiger Willensbeeinflussung durch Drohungen beruht, nach § 138 Abs. 1 BGB. nichtig sein?
2. Setzt § 138 Abs. 1 immer ein Handeln beider Parteien gegen die guten Sitten voraus?
Inwieweit ist eine Klage zulässig auf Unterlassung von Zuführungen auf ein Grundstück aus einer von dem Bergwerksbesitzer auf seinem Zechenplatze errichteten Kokerei?
1. Ist ein beeideter städtischer Fischauktionator als ein Gewerbetreibender im Sinne des § 76 RStempG. in der Fassung vom 26. Juni 1916 anzusehen?
2. Zur Auslegung der Befreiungsvorschrift in der Tarifnr. 10 desselben Gesetzes und der Vorschrift unter § 158 Abs. 2 der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats vom 7. September 1916 (RZBl. S. 250).