1. Genügt bei einer Nichtigkeitsklage wegen mangelnder gesetzlicher Vertretung von Minderjährigen zur Annahme einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Genehmigung der Prozeßführung nach § 579 Nr. 4 ZPO. immer schon der Umstand, daß der richtige gesetzliche Vertreter dem vermeintlichen bei der Prozeßführung beratend zur Seite gestanden hat, oder ist zu prüfen, ob die Prozeßführung in wesentlichen Teilen denselben Verlauf genommen hätte, wenn der richtige Vertreter seine Vertretungsbefugnis gekannt und selbsthandelnd den Prozeß geführt hätte?
2. Sind Miterben zu einer von minderjährigen Streitgenossen wegen unrichtiger Prozeßvertretung erhobenen Nichtigkeitsklage auch dann zuzuziehen, wenn ihnen der Wiederaufnahmegrund nicht zur Seite steht und sie die Rechtsmittelfristen haben verstreichen lassen?
1. Unterschied zwischen Beweisvertrag, Schiedsrichtervertrag und Schiedsgutachtervertrag.
2. Wann ist § 315 BGB. auf den Schiedsgutachtervertrag nur entsprechend anzuwenden?
3. Grenzen des Vorbringens neuer Tatsachen zum Nachweis der Unbilligkeit oder Unrichtigkeit der getroffenen Feststellungen.
1. Haftet die Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr für die Wahl eines von mehreren den gleichen Schienenweg betreffenden Tarifen nur bei grobem Verschulden?
2. Zu der Vorschrift, daß jedes Privatübereinkommen, durch das einem Absender eine Preisermäßigung gegenüber den Tarifen gewährt werden soll, verboten und nichtig ist.
Wird die Befugnis des Käufers zum Notverkaufe nach § 379 Abs. 2 HGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Verkäufer erklärt, er erkenne die Zurverfügungstellung der Ware nicht als berechtigt an?
1. Wird durch die Übernahme einer Wechselverpflichtung für fremde Schuld ein Rechtsverhältnis zwischen dem Wechselschuldner und dem Gläubiger einerseits und zwischen dem ersteren und dem Hauptschuldner anderseits begründet, vermöge dessen auf den die Wechselschuld tilgenden Wechselschuldner die Hauptschuld mit den dafür bestellten Sicherheiten nach § 774 oder nach § 426 BGB. übergeht?
2. Über stillschweigende Willenserklärungen.
1. Zur Haftung des Vormundschaftsrichters; Überwachungspflicht; Entlastung durch Geschäftsüberhäufung?
2. Kommen gegenüber einem dem Mündel durch Untreue des Vormundes entstandenen Schaden Zuwendungen Dritter als Vorteilsausgleichung in Betracht?
3. Ist der Ersatzanspruch des Staates gegen den Beamten nach § 3 des preuß. Gesetzes über die Haftung des Staates vom 1. August 1909 davon abhängig, daß der Staat von dem Verletzten verklagt worden ist?