Welcher Zeitpunkt ist beim gegenseitigen Vertrage für die Schadensberechnung maßgebend, wenn während des Leistungsverzugs des Gegners die ihm obliegende Leistung unmöglich geworden ist?
Wann und unter welchen Bedingungen kann die Zentrale einer Bank für die Abwickelung von Geschäften in Anspruch genommen werden, die ein Kunde mit einer Filiale der Bank eingegangen ist?
1. Zur Schadensersatzpflicht, wenn bei einem Schiffszusammenstoß mehr als zwei Schiffe beteiligt sind.
2. Zur Haftung des Reichs für seine Beamten. Kann die Entscheidung der Frage, ob der Geschädigte von einem Dritten Ersatz des Schadens zu erlangen vermag, nur in einem besonderen Rechtsstreite zwischen dem Geschädigten und dem Dritten herbeigeführt werden?
Gegenseitiges Wettbewerbsverbot bei Veräußerung eines von zwei in einer Hand befindlichen Geschäften.
1. Wie vollzieht sich der Übergang der Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot bei Weiterveräußerung des einen Geschäfts?
2. Kann die verbotene indirekte Beteiligung an einem Wettbewerbsgeschäft dadurch erfolgen, daß der Geschäftsinhaber die Gründung eines solchen durch seine Angestellten ohne Widerspruch zuläßt?
3. Welche Folgen hat es für den Vertragsteil, der dem Wettbewerbsverbote zuwidergehandelt hat, wenn dies auch seitens des anderen Teiles geschieht?
1. Klageberechtigung des Teilhabers einer offenen Handelsgesellschaft zur Abwehrklage auf Unterlassung weiterer gegen die Gesellschaft gerichteter beleidigender Behauptungen.
2. Zulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage, wenn die zu untersagende Handlung unter öffentliche Strafe gestellt ist, die Strafverfolgung aber nur im Wege der Privatklage stattfindet?
3. Ist die Abwehrklage auf Unterlassung weiterer ehrverletzender Behauptungen auch dann zulässig, wenn dem Behauptenden der Schutz der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) zur Seite steht?
1. Sorgfaltspflicht des mit einer Geldbeförderung beauftragten Beamten.
2. Welches Recht ist für die Haftung des Beamten gegenüber dem Staate in der Rheinprovinz maßgebend?
3. Wird die Haftung des Beamten gegenüber dem Staate durch ein mitwirkendes Verschulden anderer Beamter, insbesondere solcher, welche als verfassungsmäßig berufene Vertreter des Staates anzusehen sind, beeinflußt?