1. Inwieweit können Straßenhändler, die in einer Großstadt einen festen Stand auf dem Bürgersteig einnehmen wollen, sich der Stadt gegenüber auf den Gemeinbrauch an der Straße berufen?
2. Ist die Ersitzung eines solchen Rechtes durch den Straßenhändler möglich?
3. Über Mißbrauch des Untersagungsrechts durch die Stadt.
Darf der Verleger gegen den Willen des Verfassers (oder seiner Erben) eingreifende grundsätzliche Änderungen an der Ausdrucksform eines Schriftwerkes vornehmen und eine Auflage, weil sie unsachliche Ausdrücke enthalte, beschleunigt verkaufen?
Kann nach den §§ 15, 17 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 höhere Aufwertung für eine Forderung beansprucht werden, der die Eigenschaft als Kaufgeldforderung schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes durch eine rechtskräftige Entscheidung der Aufwertungsstelle aberkannt worden war?
Weiterbenutzungsrecht amerikanischer Inhaber eines deutschen Patents, dem andere Angehörige der Vereinigten Staaten ein jüngeres deutsches Patent mit älterer amerikanischer Priorität entgegenhalten.
1. Sind die auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhenden Leistungen eines Kommunalverbands an eine Religionsgesellschaft mit dem Inkrafttreten der neuen Reichsverfassung fortgefallen?
2. Dürfen die Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse erforderlichen Mittel nur auf dem Wege der Besteuerung aufbringen?
Wann liegt eine die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründende Nachwirkung des Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes vor?
1. Befreit die Versäumung der Anzeige über Veräußerung der gegen Schaden versicherten Sache den Versicherer auch dann, wenn die Anzeigepflicht dem Versicherungsnehmer aus Rechtsunkenntnis nicht bewußt und in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt war?
2. Welche Arten von Eigentumswechsel sind unter Veräußerung im Sinne der §§ 69 bis 71 VVG. zu verstehen? Gehören dazu insbesondere Gutsüberlassungsverträge und Vermögensübernahmen?
Besteht ein Schadensersatzanspruch von Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht gegen Genossen, die satzungsgemäß zum Erwerb weiterer Geschäftsanteile verpflichtet, aber mit der Erfüllung dieser Verpflichtung vor der später beschlossenen Auflösung der Genossenschaft in Verzug geraten waren?
1. Zum Begriffe des Hauptverkehrswegs im Sinne des § 21 c der Kraftfahrzeugverordnung vom 28. Juli 1926.
2. Voraussetzungen der in § 21 c das. angeordneten Vorfahrt.
Erstreckt sich die Nichtigkeit eines Schankpachtvertrags, der durch die Kastellanabrede gegen das Gesetz verstößt, auch auf eine Hilfsvereinbarung, durch welche die Beteiligten für den Fall der Aufdeckung des Verstoßes den Schankbetrieb des Pächters auf erlaubtem Weg zu ermöglichen suchen?