Ist das Nachlaßgericht befugt, ein anderes Amtsgericht zu ersuchen, den Erben, der die Ausstellung eines Erbscheins beantragt hat, über die sein Erbrecht begründenden tatsächlichen Verhältnisse zu vernehmen und ihm die vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung abzunehmen?
1. Was ist unter den "persönlichen Eigenschaften" des anderen Ehegatten in § 1333 BGB. zu verstehen?
2. Ist aus Vorgängen während der Ehe, die darauf hindeuten, daß ein Ehegatte trotz der ihm bekannt gewordenen sittlichen Verfehlungen des anderen Ehegatten die Ehe fortsetzen wolle, schlüssig zu entnehmen, daß der Ehegatte, wenn er von solchen Verfehlungen vor der Ehe Kenntnis erlangt hätte, die Ehe eingegangen sein würde?
1. Voraussetzung und Tragweite des Firmenschutzes nach § 16 UWG.
2. Inwieweit dürfen als Warenzeichen geschützte Worte nach § 13 WZG. zu Angaben über die Herstellungsart oder die Beschaffenheit von Waren verwendet werden?
Unter welchen Voraussetzungen beginnt im Pensionsfestsetzungsverfahren der Lauf der Fristen zur Einlegung der Beschwerde an den Departementschef und zur Erhebung der gerichtlichen Klage?
Ist der Notar kraft seines Amtes verpflichtet, sich vor der Beurkundung eines Kaufvertrags über Grundstücke davon zu überzeugen, ob die Beteiligten, insbesondere der Käufer, zuverlässige Kenntnis von dem Hypothekenstande haben?
Wann hat der Inhaber eines älteren Patentes gegenüber dem Inhaber eines jüngeren ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung der Abhängigkeit des jüngeren Patentes?
Sind der Anfechtungsweise im Verteilungstermin einer Zwangsversteigerung vom Konkursverwalter erhobene Widerspruch gegen eine Hypothek und die anschließende Widerspruchsklage als Verweigerung einer Leistung des Gemeinschuldners im Sinne des § 41 Abs. 2 KO. aufzufassen und sonach an die Anfechtungsfrist des § 41 Abs. 1 nicht gebunden?
1. Zum Grundsatze der Unteilbarkeit der Gefahr im Seeversicherungsrechte. Bedeutung von Policeklauseln, die diesen Grundsatz durchbrechen, insbesondere der Stilliegeklausel.
2. Zum Begriff "Schiff" im Seeversicherungsrecht.
Zum Begriff der Gleichartigkeit der Waren im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, insbesondere des § 9 Abs. 1 Nr. 1.