1. Zum Begriff des Störers im Sinne von § 1004 BGB. 2. Kommt es für die Anwendung des § 905 BGB. darauf an, ob die Art der Einwirkung nach den örtlichen Verhältnissen eine gewöhnliche ist?
3. Zur Frage des Verschuldens und der Schadenszufügung beim Überfliegen eines fremden Grundstücks.
4. Hat die Zurückverweisung der Sache in die Vorinstanz gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. zu erfolgen, wenn in erster Instanz lediglich ein Unterlassungsanspruch erhoben und abgewiesen war, in der Berufungsinstanz aber ein auf Geld gerichteter Schadensersatzanspruch geltend gemacht und dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt wird?
5. Kann ein Zwischenurteil aus § 304 ZPO., welches einen nach verschiedenen Richtungen geltend gemachten Schadensersatzanspruch nur in bestimmter Richtung dem Grunde nach für gerechtfertigt, im übrigen aber für unbegründet erklärt, vom Kläger angefochten werden?
1. Zum Begriff des rechtlichen Zusammenhangs in § 302 Abs. 1 ZPO.
2. Ist die Zweckmäßigkeit des Erlasses eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO. vom Berufungsgericht nachzuprüfen?
3. Zur Anwendung des § 302 ZPO. bei Geltendmachung von Gegenforderungen gegen eine geteilt in mehreren Prozessen eingeklagte Gesamtforderung.
1. Sind die Schürfrechte im Gebiete des preuß. Allgemeinen Berggesetzes und des kursächsischen Mandats vom 19. August 1743 dinglicher oder schuldrechtlicher Natur?
2. Was ist unter "Einziehung" der Forderung in den §§ 1282 flg., § 1290 BGB. zu verstehen?
3. Ist, wenn eine Forderung oder ein sonstiges Vermögensrecht für mehrere Pfandgläubiger gepfändet ist, der nachstehende Pfandgläubiger berechtigt, den Verkauf der Forderung oder des Rechtes zu beantragen und zu betreiben?
4. Erfordernisse des Bereicherungsanspruchs.
1. Beschränkt sich die Entschädigungspflicht des Versicherers, wenn vom Versicherungsnehmer erzeugte Sachen durch Brand zerstört sind, auf den Ersatz der Gestehungskosten oder erstreckt sie sich auf den Ersatz des gemeinen Wertes der Sachen?
2. Zum Begriff des "entgehenden Gewinns" im Sinne des § 53 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 263).
1. Kommt ein Vertrag zustande, wenn der die Verhandlungen führende Agent erkennen mußte, daß der andere Teil eine wesentliche Bestimmung abweichend von ihrem verkehrsüblichen Sinne verstand?
2. Muß sich der Empfänger eines Bestätigungsschreibens, das er ohne Widerspruch läßt, als einverstanden behandeln lassen, wenn er ohne Verschulden irrtümlich annimmt, daß sich der Inhalt des Schreibens mit seinem Willen decke?
Ist § 32 des Gesetzes, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. zugunsten der Apotheker, die den Kassenmitgliedern Arzneien geliefert, und der Ärzte, die die Kassenmitglieder behandelt haben?