1. Wie ist der Anspruch auf Ersatz des weiteren Schadens nach § 557 Satz 2 BGB. zu begründen?
2. Erlischt die Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung des Mietzinses nach § 557 BGB. ohne weiteres mit dem Verluste der Mietsache?
Kann der Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. oder ihr einziger, alle Geschäftsanteile in seiner Hand vereinigender Gesellschafter zur Erfüllung der von ihm persönlich übernommenen Verpflichtung verurteilt werden, einen Dritten an dem Reingewinne der Gesellschaft zu beteiligen?
Sind die Verordnungen des Internationalen Ausschusses für Oberschlesien über die Aufhebung der Zuständigkeit des Reichsgerichts und das Ruhen der Revisionsfristen in oberschlesischen Sachen rechtsgültig?
1. Hat § 1 Satz 1 der Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers vom 15. November 1915 über die Einfuhr von Butter aus dem Auslande (RAnz. Nr. 271 S. 1) eine selbständige Bedeutung?
2. Kann die Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H. (ZEG.) aus dem Ausland eingeführte Butter auch dann an sich ziehen, wenn diese von dem Einführenden unter Umgehung der ZEG. bereits weiter gegeben worden war?
3. Kann in diesem Falle der Erwerber im ordentlichen Rechtswege gegen die ZEG. auf Schadensersatz klagen, wenn ihm diese nicht den vollen, von ihm bezahlten Einkaufspreis vergütet hat?
Einfluß des Friedensvertrags vom 28. Juni 1919 und des Ausführungsgesetzes dazu auf die gemeinsame Einklagung einer Forderung durch Deutsche und einen Engländer gegen einen Deutschen.
Rechtliche Bedeutung des Frachtbriefs für das Frachtgeschäft der Eisenbahnen. Kann das Frachtgut mit einer Nachnahme zugunsten einer anderen Person belastet werden als derjenigen, mit deren Namen oder Firma der Frachtbrief unterschrieben ist?
Ist der Käufer nach § 377 HGB. zur unverzüglichen Untersuchung der Ware nach verborgenen Mängeln verpflichtet, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein solcher gegeben sind?
Führt die Einzahlung des Mietzinsrückstands, welche der Mieter bei einem Postamte des Erfüllungsorts auf das Postscheckkonto des Vermieters in dessen Einverständnis vornimmt, im Sinne von § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB. Befriedigung herbei?