Wird einem Reichspostbeamten, der einen Betriebsunfall erlitten hat und deswegen auf Grund des Reichsunfallfürsorgegesetzes vom 18. Juni 1901 Pension erhält, durch § 12 Abs. 2 dieses Gesetzes ein Anspruch auf Ersatz seines weitergehenden Schadens gegen eine andere Betriebsverwaltung des Reiches als Urheberin des Unfalls schlechthin oder nur dann versagt, wenn sich der Anspruch auf § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes gründet?
Inwieweit stehen dem Pachtbesitzer eines zur Handelsgärtnerei eingerichteten Grundstücks Ersatzansprüche gegen schädigende Einwirkungen aus einer benachbarten gewerblichen Anlage zu?
Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, daß das Berufungsgericht bei der Nachprüfung eines erstinstanzlichen Teilzwischenurteils über den Grund des Anspruchs die Aussagen von Zeugen berücksichtigt, die nach der Erlassung jenes Urteils in erster Instanz im Laufe des dort fortgesetzten Rechtsstreits vernommen worden sind?
1. Wie hat der Kurator der Gerichtskasse nach der Preußischen Kassenordnung für die Justizbehörden vom 28. März 1907 bei der Prüfung des monatlichen Überweisungsauszugs zu verfahren?
2. Darf der Kontrolleur der Gerichtskasse ihm obliegende Arbeiten durch einen Dritten, insbesondere durch den Rendanten, ausführen lassen?
Bedarf es nach der Eintragung der Gesellschaft m. b. H. eines neuen Vertragsschlusses zwischen dieser und dem anderen Vertragsteile, um die erstere aus Verträgen zu berechtigen und zu verpflichten, die für sie während der Gründungszeit geschlossen worden sind und den zukünftigen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft betreffen?
1. Hat der Inhaber von Genußscheinen oder solchen Rechten, welche durch Genußscheine verbrieft zu werden pflegen, Einfluß auf die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft? Kann er insbesondere die Gesellschaft wegen fahrlässiger Verletzung seiner Rechte durch die Geschäftsführung verantwortlich machen?
2. Ist, wenn der erste Richter nach dem Hauptantrag erkannt hat, das Berufungsgericht aber ihn abweist, das letztere verpflichtet, auch über den Hilfsantrag Entscheidung zu treffen?