1. Bedeutung des Fehlens der Handelserlaubnis. 2. Inwieweit ist gegenüber einem auf § 309 mit § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. gestützten Schadensersatzanspruch der Einwand eigenen Verschuldens des Geschädigten von Bedeutung?
1. Ist der gute Glaube für den Besitzerwerb von Bedeutung? 2. Endet der mittelbare Besitz, wenn der unmittelbare Besitzer seinen Besitz freiwillig aufgibt?
1. Ist das Revisionsgericht befugt, das Bestehen eines allgemeinen deutschen Sprachgebrauchs nachzuprüfen?
2. Besteht ein allgemeiner Sprachgebrauch des Inhalts, daß eine Handlung, die bis zu einem kalendermäßig bestimmten Tage vorgenommen werden muß, an diesem Tage nicht mehr vorgenommen werden kann?
Welcher Zeitpunkt ist bei Patenten, deren Dauer nach dem Gesetze vom 27. April 1920 (RGBl. S. 675) verlängert worden ist, für den Beginn der Verlängerungsfrist maßgebend?
Ist die bei der Einzahlung eines Sparguthabens mit der Sparkasse getroffene formlose Vereinbarung, es solle nach dem Tode des Einzahlenden einem Dritten ein unmittelbarer Anspruch auf Auszahlung des Guthabens gegen die Sparkasse zustehen, rechtswirksam?
1. Sind zur Beförderung bestimmte Waren dem Eigentümer abhanden gekommen, wenn dessen Angestellte gefälschte Frachtbriefe unterschieben, die Eisenbahnwagen, in denen sich die Ware befindet, mit falscher Adresse versehen und die Wagen so der Eisenbahn übergeben?
2. Kann der Erwerber einer abhanden gekommenen Sache, wenn er durch Verarbeitung Eigentümer geworden ist und der frühere Eigentümer die Herausgabe der Bereicherung verlangt, den Kaufpreis, den er für die Sache gezahlt hat, in Abzug bringen?
Rechtfertigt auch eine infolge der Geldentwertung eingetretene erhebliche Verschiebung des Wertverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung den Einwand der veränderten Umstände?