1. Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen eine auf Anordnung des Beschwerdegerichts vorgenommene Grundbucheintragung.
2. Kann die Wiedereintragung auf Grund der 3. Steuernotverordnung aufzuwertender Hypotheken, die auf Grund einer unter Vorbehalt ausgestellten Quittung gelöscht worden sind, im Wege des Grundbuchberichtigungsverfahrens gemäß § 22 GBO. erfolgen?
3. Darf im Beschwerdeverfahren die Wiedereintragung der Hypothek oder nur die Eintragung eines Widerspruchs angeordnet werden?
4. Ist die Wiedereintragung zum Papiermarkbetrage in voller Höhe für den Gläubiger statthaft oder nur zu dem aufgewerteten Goldmarkbetrage des dem Gläubiger nach Abzug der geleisteten Zahlungen verbliebenen Restbetrags?
5. Ist es für die Berechnung des Restbetrags von Bedeutung, ob die geleisteten Teilzahlungen vom Gläubiger mit oder ohne Vorbehalt angenommen worden sind?
6. Wie ist der nach der 3. StNVO. aufzuwertende Restbetrag der Hypothek zu berechnen?
7. In welcher Fassung ist der Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs einzutragen, wenn der ziffermäßige Betrag der Resthypothek nicht angegeben werden kann?
1. Ist gegen die Ablehnung des Antrags, eine gelöschte, jedoch auf Grund der 3. StNVO. aufzuwertende Hypothek zu ihrem ursprünglichen Papiermarkbetrage für den Gläubiger wieder einzutragen, die Beschwerde zulässig?
2. Wie ist bei Zahlungen von ganz geringfügigem Goldwert der einzutragende Aufwertungsbetrag der Resthypothek zu berechnen?
3. Bildete ein im Jahre 1923 ausgestelltes, über den "Nennbetrag der Hypothek" lautendes Empfangsbekenntnis des Gläubigers eine geeignete Grundlage für die Löschung der Hypothek?
4. Enthielt ein Anfang 1923 gestelltes Verlangen nach Zahlung des Nennbetrags der Hypothek einen Verzicht auf Aufwertung?
1. Findet § 185 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 3 BGB. auf Verfügungen des Vorerben im Sinne des § 2113 BGB. Anwendung?
2. Wird eine Verfügung, die der Erblasser als Vorerbe, ohne dazu berechtigt zu sein, zugunsten eines der mehreren berechtigten Miterben getroffen hat, nach § 185 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 3 wirksam, wenn er von allen Berechtigten beerbt wird (§ 2063 Abs. 2 BGB.)?
1. Muß das Berufungsurteil aufgehoben werden, wenn das Berufungsgericht die Klage zu Unrecht für unzulässig erklärt, jedoch auf die Widerklage hin eine den ganzen Streitstoff erschöpfende, zutreffende Entscheidung gefällt hat?
2. Kann eine Behörde im ordentlichen Rechtswege Feststellung verlangen, daß ein Beamter nicht berechtigt sei, eine andere Einstufung zu beanspruchen?
3. Über wohlerworbene Gehaltsansprüche von Gemeindebeamten bei einer Eingemeindung.
Umrechnung von Vergleichsrenten, welche ihren Anlaß in einem Eisenbahnunfall haben, infolge der Geldentwertung. Worauf stützt sich die Klage auf Aufwertung der Rente? Greift die Verjährung nach dem Haftpflichtgesetz ein? Stehen frühere Urteile, welche die Rente erhöht haben, entgegen?
Wie gestalten sich die Rechtsfolgen und die Beweislast, wenn beim Annahmeverzug des Käufers der Verkäufer die Kaufsache am unrechten Orte versteigern läßt?
1. Ist eine letztwillige Verfügung des Inhalts gültig, daß nicht der einzelne Erbe, sondern nur die Mehrheit der Erben die Auseinandersetzung hinsichtlich des zum Nachlaß gehörigen Grundbesitzes verlangen kann?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Minderheit der Erben nicht an den Mehrheitsbeschluß gebunden?
Ist der Verfasser (schlechthin oder unter gewissen Voraussetzungen) zum Rücktritte vom Verlagsvertrage berechtigt, wenn der Verleger einseitig den Ladenpreis erhöht?
Inwieweit hat die Verwaltungsbehörde, wenn sie wegen eines nach ihrer Auffassung strafbaren Artikels eine Zeitung gemäß § 21 RepSchutzG. verbieten will, auf gerichtliche Entscheidungen Rücksicht zu nehmen, die den Inhalt des Artikels für nicht strafbar erklären?