1. Bedeutung der Ablehnung der Freizeicheneigenschaft durch das Patentamt für die Gerichte.
2. Wann ist in der Charakterisierung eigener Ware durch einen Zusatz wie "nach" oder "System" oder dgl. zu dem geschützten Namen oder sonstigen Wortzeichen eines anderen eine nach § 13 WZG. zulässige Art- oder Beschaffenheitsangabe zu erblicken?
Können diejenigen Personen, die gemäß der Verordnung des Reichspräsidenten vom 25. August 1923 (RGBl. I S. 833) Devisen abgeliefert haben, Ansprüche gegen die Ablieferungsstellen im ordentlichen Rechtswege verfolgen?
Ist ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil auch dann als vollstreckbarer Schuldtitel, der den Gläubiger zur Anfechtung berechtigt, anzusehen, wenn die geforderte Sicherheit nicht geleistet ist?
1. Kann die Zustellung der Verfügung des Landrats, durch welche die nach der Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 erforderliche Genehmigung versagt wird, mit Wirkung beiden Vertragsteilen gegenüber an den Notar erfolgen, der den Grundstückskaufvertrag beurkundet und mit dem Antrag auf Genehmigung dem Landratsamt eingereicht hat?
2. Kann in mündlichen Vorstellungen beim Landratsamt auf Abänderung des erteilten Bescheids eine wirksame Beschwerdeeinlegung gefunden werden, auch wenn die Aufnahme eines Protokolls unterblieben ist?
3. Kann der Verkäufer, der die Erteilung der Genehmigung arglistig hintertrieben hat, unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes auf Erfüllung des Vertrags in Anspruch genommen werden?
4. Zurückbehaltungsrecht des Käufers an dem ohne Genehmigung übergebenen Grundstück wegen Verwendungen.
Über die Ausbedingung von Leistungen zugunsten Dritter bei einer bäuerlichen Gutsübergabe unter der Herrschaft des gemeinen Rechts, insbesondere über ein den Geschwistern des Gutsübernehmers eingeräumtes Einlösungsrecht (Vorkaufsrecht).
1. Ist die in die Anstellungsurkunde einer preußischen Volksschullehrerin vor Erlaß der Reichsverfassung aufgenommene Klausel, die Anstellung erfolge mit der Maßgabe, daß die Verheiratung der Lehrerin die sofortige Aufhebung der Anstellung zur Folge habe, durch Art. 128 Abs. 2 RVerf. rechtsunwirksam geworden?
2. Hat die Preußische Landesschulkasse das Diensteinkommen auch solchen Volksschullehrerinnen zu zahlen, deren wegen Verheiratung erfolgte Entlassung aus dem Schuldienste rechtsunwirksam ist?
1. Wann ist der Anfechtungsklage des § 271 HGB. der Erfolg deshalb zu versagen, weil der angefochtene Beschluß der Generalversammlung nicht auf dem gerügten Formverstoße beruht?
2. Hat ein Verstoß gegen § 274 Abs. 2 HGB. die Anfechtbarkeit des Statutenänderungsbeschlusses zur Folge?
1. Genügt es für den Fall, daß die Eisenbahn trotz Erteilung eines Frachtbriefduplikats eine nachträgliche Verfügung des Absenders ohne Vorlegung des Duplikats befolgt hat, zur Sachberechtigung des auf Schadensersatz klagenden Empfängers, wenn er das Frachtbriefduplikat zwar nicht selbst vom Absender übergeben erhalten hatte, aber ein anderer, dem der Absender das Duplikat zugesandt hatte, dieses für den Empfänger besitzt?
2. Wann ist im letzteren Falle mittelbarer Besitz des Empfängers am Frachtbriefduplikat anzunehmen?