Muß eine jüngere Firma, deren Inhaber durch Benutzung der Firma vor dem 1. Oktober 1909 nicht gegen § 8 des früheren UWG. vom 27. Mai 1896 verstieß, einer älteren Firma weichen, wenn sich nach dem 1. Oktober 1909 zwischen beiden Firmen Verwechslungsgefahr im Sinne des § 16 des jetzigen UWG. vom 7. Juni 1909 herausstellt?
1. Zum Begriff "Reisegepäck" im Sinne der Eisenbahnverkehrsordnung.
2. Wie haftet die Eisenbahn für den Verlust des Guts, wenn zur Beförderung als Reisegepäck Gegenstände aufgegeben werden, die im gesetzlichen Sinne nicht zum Reisegepäck gehören?
Sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig für Ansprüche, die ein Beamter der Deutschen Reichspost gegen diese auf Grund des Unfallfürsorgegesetzes für Beamte und für Personen des Soldatenstandes vom 18. Juni 1901 erhebt?
Wie hat die Schadensberechnung beim Deckungskauf zu erfolgen, wenn der ursprünglich vereinbarte und der beim Deckungskauf gezahlte Kaufpreis auf Papiermark lauten und der Wert der Mark in der Zwischenzeit gesunken ist?
Darf eine Bank Orderschuldverschreibungen, die mit Blankoindossament versehen ihr vom Eigentümer in Verwahrung gegeben sind, ohne dessen Ermächtigung bei sich selbst als der Einlösungsstelle des Schuldners zur Einlösung bringen und sich zugleich namens des Eigentümers mit dem durch sie vertretenen Schuldner über die Höhe der Aufwertung einigen?
Kann ein Minister Beamte, die aus seinem Dienstbereich ausgeschieden und im Amtsbereich eines anderen Ministers angestellt worden sind, mit rückwirkender Kraft noch befördern?
1. Wieweit reichen die Rechtskraftwirkungen, wenn die Klage auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wegen Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens abgewiesen wird?
2. Wieweit reicht die Rechtskraft des Papiermarkurteils, wenn hinterher in einem neuen Prozeß Aufwertung oder Schadensersatz wegen Verzugs mit der ursprünglich geschuldeten Leistung oder auch Schadensersatz wegen Verzugs mit der Zahlung der zugesprochenen Papiermarksumme gefordert wird?
3. In welchem Verhältnis stehen die unter 2 erwähnten Klagen zueinander und wie unterscheiden sie sich in ihrem Ergebnis?
4. Läßt Art. VII Abs. 6 der Verordnung vom 13. Februar 1924 den § 529 Abs. 3 ZPO. a. F. für die Übergangszeit noch in Geltung?
1. Sind Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens bei verspäteter Auszahlung von Versorgungsgebührnissen und Ansprüche auf Aufwertung solcher Gebührnisse im Rechtswege verfolgbar?
2. Kann der unter 1 bezeichnete Schaden unter dem Gesichtspunkt der Reichshaftung für schuldhafte Amtspflichtverletzungen von Beamten geltend gemacht werden?