1. Verstößt ein Verlagsvertrag, durch den dem Verleger das Verlagsrecht an sämtlichen Auflagen eines Werks eingeräumt wird, dann gegen die guten Sitten, wenn der Verfasser sich zur Durchsicht oder Neubearbeitung jeder Neuauflage verpflichtet und dem Verleger bei Behinderung des Verfassers das Recht gewährt wird, die notwendigen Änderungen des Werks durch einen sachkundigen Dritten vornehmen zu lassen?
2. Zur Frage des Rücktritts- und Kündigungsrechts bei Verlagsverträgen.
Wie ist beim Fehlen besonderer gesetzlicher Vorschriften die angemessene Entschädigung zu bestimmen, die Art. 153 Abs. 2 RVerf. im Falle der Enteignung zubilligt?
Kann der Reichsminister der Finanzen die Erklärung, daß der Klaganspruch nach § 1 Abs. 1 AbgErwO. abzugelten sei, auch dann noch rechtswirksam abgeben, wenn er in einem früheren Abschnitt desselben Rechtsstreits das Gegenteil erklärt hatte?
1. Wird die gerichtlich oder notariell erklärte Abtretung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft m. b. H. dadurch nichtig, daß in die Abtretungsurkunde unrichtige Angaben über die Höhe des Entgelts aufgenommen werden?
2. Bewirkt bei einem ohne Erfüllung der Form des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHGes. vorgenommenen einheitlichen Verpflichtungsgeschäft über die Abtretung von Geschäftsanteilen die spätere formgerechte Abtretung auch nur eines Teils der den Gegenstand des Verpflichtungsgeschäfts bildenden Geschäftsanteile die Heilung der Richtigkeit gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHGes.?
1. Darf der Inhaber eines Zwischenbenutzungsrechts nach § 7 PatVerlG. die geschützten Gegenstände auch in einer fremden Werkstätte herstellen lassen und kann in diesem Falle die Herstellungsstätte sich gegenüber dem Patentinhaber auf das Zwischenbenutzungsrecht ihres Auftraggebers berufen?
2. Zur Frage des Übergangs des Zwischenbenutzungsrechts bei Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft.
3. Unterschied zwischen der angemessenen Vergütung nach § 7 Abs. 2 PatVerlG. und der Entschädigung nach § 35 PatG.
Ist die Bestimmung der Frist für den Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr wirkungslos, wenn der Gerichtsschreiber die erforderte Prozeßgebühr irrtümlich zu hoch berechnet hat?
Welche rechtliche Bedeutung haben für Geschäfte des Kohlengroßhandels die allgemeinen Kauf- und Lieferungsbedingungen des für den Verkäufer örtlich zuständigen Kohlensyndikats?
1. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn die eine Partei ein Fischereirecht für sich in Anspruch nimmt, das für die andere Partei im Wasserbuch eingetragen steht?
2. Wo verbleibt das Fischereirecht, wenn es subjektiv-dinglich ist und das berechtigte Grundstück geteilt wird? Wie war der Rechtszustand in Preußen vor Erlaß des Fischereigesetzes vom 11. Mai 1916 (GS. S. 55)?
1. Zur Frage der Gültigkeit von Vereinbarungen, die den Mitgliedern einer Gesellschaft m. b. H. außerhalb des Gesellschaftsvertrags Verpflichtungen auferlegen.
2. Können die Mitglieder einer Gesellschaft m. b. H. verurteilt werden, in der Gesellschafterversammlung in gewissem Sinne zu stimmen?