1. Voraussetzungen für den Gegeneinwand der gegenwärtigen Arglist gegen die Einrede der Verjährung.
2. Innerhalb welcher Frist muß nach Aufhören der den Gegeneinwand der Arglist begründenden Verhältnisse der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden?
3. Genügt hierzu eine bei einem unzuständigen Gericht erhobene Klage?
Sind Verträge, durch die sich ein Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber ein von dem Erfolg im Rechtsstreit abhängiges, nach der Höhe des zu erstreitenden Betrages abgestuftes Sonderhonorar versprechen läßt, wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB. nichtig?
1. Zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Rechtsstreitigkeiten, in welchen frühere Angestellte vom Arbeitgeber Aufwertung und Zahlung von Ruhegehalt beanspruchen und der Beklagte die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 77 AufwG. mit der Begründung beantragt, daß die Entscheidung von der Höhe der Aufwertung eines der in § 64 bezeichneten Ansprüche abhänge.
2. Ist die Verteilung der Streitigkeiten über die Höhe der Aufwertung auf zwei Stellen in Art. 9, 14, 21 der Durchführungs-Vo. vom 8. Juli 1926 zum AufwG. als gültig anzuerkennen?
3. Durfte der Streitpunkt, ob eine Betriebspensionskasse im Sinne von Art. 2 der bezeichneten Verordnung vorliegt, unter die durch Art. 14 der allgemeinen Aufwertungsstelle zugewiesenen Fragen eingereiht werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist die in der Liste der Genossen vermerkte Übernahme weiterer Geschäftsanteile einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht durch einen Genossen trotz Verstoßes gegen §§ 136, 137 des Genossenschaftsgesetzes gültig?
1. Durfte eine Bank im Juni 1923 die von ihr verwahrten Wertpapiere, die für Ende 1923 gekündigt waren, vom Schuldner aber vorzeitig zum vollen Nennwert unter Zinsvergütung bis Ende 1923 eingelöst wurden, ohne Zustimmung des Kunden vorbehaltlos in dieser Weise zur Einlösung bringen?
2. Ist sie durch § 79 AufwG. vor der Haftung für den durch Verlust des Aufwertungsrechts ihren Kunden entstandenen Schaden geschützt? Hindert die bezeichnete Vorschrift die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Einlösung der Wertpapiere und diesem Schaden?
3. Kann der Vormund des Kunden die eigenmächtige Handlungsweise der Bank ohne Zustimmung eines etwaigen Gegenvormunds oder des Vormundschaftsgerichts wirksam genehmigen?
Rechtsgültigkeit der Kartellverordnung vom 2. November 1923. Zum Begriff des Kartellvertrags. Form und Inhalt einer Kündigung nach § 8 der Kartellverordnung.
Kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen auf das Grundstück auch gegenüber dem Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs geltend gemacht werden?