1. Ist der Besteller eines Akkreditivs, wenn er aus den nach der Einlösung an ihn gelangten Dokumenten ersieht, daß sie dem Akkreditivauftrag nicht entsprochen haben, der Bank gegenüber verpflichtet, diese Ordnungswidrigkeit alsbald zu rügen?
2. Ist die Aufwertung eines in ein Kontokorrent eingestellten Einzelpostens auch dann ausgeschlossen, wenn der Kläger auf Grund der Behauptung, der Posten sei zu Unrecht in das Kontokorrent eingestellt, sein Saldoanerkenntnis und die dadurch begründete Bereicherung des Beklagten als Saldogläubigers zurückfordert?
Sind bei Festsetzung des Streitwerts für wiederkehrende Leistungen die nach Geltendmachung des Rechts fällig gewordenen Beträge besonders zu berechnen?
Ist die Frist des § 519 Abs. 6 ZPO. erneut zu bestimmen, wenn der Kalendertag, bis zu dem die erste Frist gesetzt war, bei Beendigung der durch ein Armenrechtsgesuch bewirkten Hemmung verstrichen ist?
1. Ist der "Einschuß" des Beitragspflichtigen bei großer Haverei eine Sicherheitsleistung oder eine Teilzahlung?
2. Mußte im ersten Falle bei Einzahlung in Papiermark der Vergütungsberechtigte für wertbeständige Anlegung sorgen?
Haftet, wer einem anderen eine Bescheinigung ausstellt und aushändigt in dem Bewußtsein, dieser werde sie einem Dritten gegenüber zur Beweisgrundlage für einen Vertragsabschluß benutzen, dem Dritten, der sich auf das Bescheinigte verläßt, vertraglich bei Unrichtigkeit des Bescheinigungsinhalts?
1. Über den Beweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Eisenbahnbetrieb und Unfall.
2. Zur Anwendung des § 254 BGB. auf die Fälle des § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes, insbesondere bei mitwirkendem Verschulden eines jugendlichen Verletzten.
Über Schadensersatzansprüche einzelner Aktionäre wegen Entwertung ihres Aktienbesitzes durch unerlaubte Handlungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft.
1. Konnte die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft bei der Umstellung des Grundkapitals auf Reichsmark mit einfacher Mehrheit die Ablösung der ausgegebenen Genußscheine beschließen?
2. Konnten die Genußscheininhaber, die zugleich Aktionäre waren, bei der Beschlußfassung mitstimmen?
3. Wie ist die Rechtslage, wenn ein Organ der Aktiengesellschaft einen von der Genehmigung eines andern Organes abhängigen Vertrag abgeschlossen hat?
4. Zur Anfechtbarkeit eines Generalversammlungsbeschlusses wegen Mißbrauchs der Macht der Mehrheit.