1. Haben die (im Jahre 1837 und später) mit den früheren Reichsunmittelbaren über ihre Privatbergregale abgeschlossenen "Regulative" Vertrags- oder Gesetzescharakter?
2. Hat schon vor dem preußischen Gesetz zur Überführung der standesherrlichen Bergregale an den Staat vom 19. Oktober 1920 (GS. S. 441) die preußische oder die Reichsgesetzgebung in den rechtlichen Bestand der den früheren Reichsunmittelbaren zustehenden Bergregalberechtigungen eingegriffen?
3. Verstößt das genannte Gesetz vom 19. Oktober 1920, soweit es das ehemals Arenberg'sche Privatbergregal betrifft, gegen die Reichsverfassung oder gegen die Vorschriften der Reichssteuergesetzgebung?
1. Unterliegt der schuldrechtliche, auf die Begründung einer Kohlenabbaugerechtigkeit gerichtete Vertrag der Grunderwerbssteuer?
2. Wann erlangt ein Kohlenabbaurecht in den preußischen, vormals sächsischen Landesteilen, in denen das Kurfürstlich sächsische Mandat vom 19. August 1743 galt, die Natur einer selbständigen, den unbeweglichen Sachen gleichgeachteten Gerechtigkeit?
Welche Wirkung hat die Fortsetzung eines auf die Dauer berechneten Rechtsverhältnisses durch die später eingetragene Aktiengesellschaft für die Haftung dessen, der vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft den zur Begründung jenes Rechtsverhältnisses erforderlichen Vertrag abgeschlossen hat?
Kommt es für die Klage auf Erfüllung eines ausländischen Schiedsspruchs ausschließlich darauf an, ob nach dem betreffenden ausländischen Recht ein wirksamer Schiedsspruch vorliegt?
1. Zur Auslegung von § 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924.
2. Betrifft der Vertrag, durch den der ausländische Inhaber eines deutschen Patentes einem Inländer die ausschließliche Lizenz überläßt, im Sinne des § 2 StStG. einen Gegenstand, der sich im Inland befindet?
3. Ist der Lizenzvertrag Pacht- oder Gesellschaftsvertrag, wenn die Lizenzgebühr in einem prozentualen Anteil an den Einkünften aus der Patentausbeutung besteht?
4. Zur Anwendung des § 3 Abs. 2 StStG.
Welche Bedeutung hat es, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer Genossenschaft als Ergebnis der Abstimmung die Ablehnung eines in Wirklichkeit mit der erforderlichen Mehrheit angenommenen Antrags verkündet und die Generalversammlung sich einhellig seiner Auffassung anschließt?
Kann im schiedsrichterlichen Verfahren der Beklagte, der die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts schriftlich geltend gemacht, danach aber im ersten Termin vorbehaltlos zur Hauptsache verhandelt hat, noch im zweiten Termin die Unzuständigkeitseinrede wirksam erheben?
Gilt Abs. 3 der Tarifstelle 15 des preußischen Stempelsteuergesetzes in der Fassung vom 27. Oktober 1924 auch für die in Abs. 2 erwähnten Höchstbetragshypotheken und -schiffspfandrechte?
1. Über den Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Findet seine Vertretungsbefugnis nach außen ihre Grenze in dem satzungsgemäßen Zweck des Unternehmens?
2. Welche Bedeutung hat der Generalversammlungsbeschluß über nachträgliche Genehmigung eines vom Vorstand abgeschlossenen Rechtsgeschäfts, wenn die Genehmigung weder gesetzlich notwendig noch ausdrücklich vorbehalten war? Kann in einem derartigen Falle der Vertragsgegner der Aktiengesellschaft, der zugleich Aktionär ist, bei der Beschlußfassung über die Genehmigung des Rechtsgeschäfts mitstimmen?
3. Ist die Muttergesellschaft als Aktionärin bei einer Beschlußfassung, die den Abschluß eines Rechtsgeschäfts mit der Tochtergesellschaft betrifft, von der sie alle oder den größeren Teil der Geschäftsanteile besitzt, ohne weiteres vom Stimmrecht ausgeschlossen?