Wie ist das Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft zu berechnen, wenn sie in Zeiten der Geldentwertung wegen Veränderungen in der Zusammensetzung der Gesellschaft eine Papiermarkbilanz als Grundlage für die Neuordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse und namentlich auch für die Höhe ihrer Kapitalbeteiligung angenommen haben?
Hat eine preußische öffentliche Körperschaft, deren Geschäftsbereich sich durch die Abtretung preußischer Gebietsteile an Polen und Danzig erheblich verringert hat, das Recht, ihre dadurch überflüssig gewordenen Beamten zu entlassen und dem Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten zu überweisen?
1. Wer ist bei Amtspflichtverletzungen von Handelsregisterführern als Dritter im Sinne des Art. 131 RVerf. und des § 839 BGB. anzusehen?
2. Ist eine Prokuraerteilung, bei der die erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung fehlt, als infolge ihrer Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam gegenüber Dritten zu behandeln, wenn diese im Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragung Wechselakzepte entgegennehmen, die der Prokurist namens seines Prinzipals gezeichnet hat?
3. Zum Begriff des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden.
1. Wann liegt eine Vereinbarung über Zuständigkeit der Aufwertungsstelle nach § 71 AufwG. vor?
2. Hat die Aufwertungsstelle bei der Entscheidung nach § 69 AufwG. von Amts wegen zu prüfen, ob ein Anspruch der in §§ 4 bis 54 bezeichneten Art besteht?
3. Kann § 17 AufwG. zugunsten des abtretenden Gläubigers angewendet werden, wenn dieser die Forderung vor der Eintragung der vereinbarten Hypothek abgetreten hat und die Hypothek demnächst für den Abtretungsempfänger als ersten Hypothekengläubiger eingetragen worden ist?
1. Bezieht sich die Vorschrift in § 12 Abs. 2 des Kraftfahrzeuggesetzes auch auf den Fall, daß nur eine Person getötet wird, diese aber mehrere Unterhaltsberechtigte hinterläßt, oder ist für diesen Fall die Haftungsgrenze nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 gegeben?
2. Über die Voraussetzungen der Feststellungsklage bei Ansprüchen aus dem Kraftfahrzeuggesetz.
Über die Folgen der unrichtigen Beurkundung eines Einbringungsabkommens im Gesellschaftsvertrag einer Aktiengesellschaft und über die rechtliche Bedeutung der Angaben, die dem Registergericht von den Gründern aus Anlaß der Eintragung der Gesellschaft über die Einbringungsverhältnisse gemacht werden.
Hat im Patentstreit der im Ausland wohnende Beklagte als Berufungskläger Sicherheit für die Kosten des Verfahrens zu leisten, wenn der Gegner dies erst im zweiten Rechtszuge beantragt?
1. Setzt § 606 Abs. 2 Satz 2 ZPO. voraus, daß der Ehemann zur Zeit der Eheschließung oder wenigstens zwischen Eheschließung und Klagerhebung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat?
2. Umfaßt § 606 Abs. 3 Satz 1 ZPO. (im Gegensatz zu § 606 Abs. 4) auch die Staatenlosen?