Über die Pfändung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus einem Lebensversicherungsvertrag, nach dem die Versicherungssumme vorbehaltlich des Widerrufs des Versicherungsnehmers an einen Dritten gezahlt werden soll. Muß der Pfändungsgläubiger den Widerruf vor Eintritt des Versicherungsfalls erklären, um den Dritten vom Bezug der Versicherungssumme auszuschließen?
1. Inwieweit kann für den Verzicht eines Wohnungsamtes auf die Ausübung seines Rechts zur Beschlagnahme von Wohnraum eine Abgeltung statt durch Überlassung anderer Wohnräume auch durch Entrichtung eines Barbetrags an die Gemeinde für Wohnungsbauzwecke geleistet werden?
2. Kann gegenüber dem Verlangen nach Rückerstattung einer zu solchem Zwecke gezahlten Geldsumme ein Einwand aus § 817 Satz 2 BGB. erhoben werden?
Äußert bei der Verteilung des Zwangsversteigerungserlöses die Geltendmachung einer Löschungsvormerkung im Sinne des § 1179 BGB., die zu einer durch den Zuschlag erloschenen Hypothek eingetragen war, eine Wirkung auch zugunsten einer Hypothek, die gleichen Rang wie die durch die Vormerkung begünstigte hatte?
Kann der ein Rechtsmittel wegen Fristversäumung verwerfende Beschluß, wenn gegen die Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt ist, noch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, damit das Rechtsmittelgericht den Beschluß aufhebe?
1. Kann die Reichsbahn-Gesellschaft auch anderen Personen als denen, die mit ihr einen Vertrag über Einstellung von Privatgüterwagen abgeschlossen haben, dann, wenn jene eine Tarifvergünstigung für die Leerbeförderung solcher Wagen in Anspruch nehmen, entgegenhalten, daß gegen den Einstellungsvertrag verstoßen worden sei?
2. Zum Begriff der Umstationierung von Privatgüterwagen.
1. Was gehört zur Verschaffung eines verkauften Rechts? 2. Gehört es beim Patentverkauf zur Vorleistung des Verkäufers, daß er dem Käufer eine beglaubigte Abtretungserklärung über die Rechte an dem Patent aushändigt?
3. Ausschließung des Verzugs durch das bloße Bestehen eines Einrederechts, auch ohne dessen Geltendmachung.
1. Über das Konsortialverhältnis zwischen Industriegesellschaften.
2. Haftet der Bürge, der sich für den einem Dritten gewährten Kredit verbürgt hat, auch im Falle der nachträglichen Verlängerung oder Umwechslung dieses Kredits?
Wann endet die Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem Eisenbahnbetriebsunfall, wenn die Beteiligten in der Inflationszeit über diese Ansprüche einen Kapitalabfindungsvergleich geschlossen haben?