Kann auf dem Gebiet der unerlaubten Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. die Haftung für Fahrlässigkeit durch stillschweigende Vereinbarung ausgeschlossen werden?
In welcher Weise ist der Wert des Gegenstandes bei einer von einem Konkursgläubiger ausgestellten Vollmacht zur "Empfangnahme des Streitgegenstandes" zu ermitteln?
1. Hat sich durch Art. 131 RVerf. etwas geändert an dem durch Art. 77 EG. z. BGB. geschaffenen Rechtszustand, wonach sich der durch die Amtspflichtverletzung eines deutschen Beamten geschädigte Ausländer insoweit an den schuldigen Beamten persönlich halten kann, als keine Haftung des Staates besteht?
2. Kann sich, seitdem laut Bekanntmachung des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Dezember 1928 in Ansehung der Staatshaftung für Beamtenverschulden die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu den Niederlanden verbürgt ist, ein geschädigter niederländischer Staatsangehöriger an den Preußischen Staat auch wegen solcher Amtspflichtverletzungen preußischer Beamten halten, die vor Inkrafttreten jener Bekanntmachung begangen worden sind?
1. Betrifft § 4 Abs. 2 Satz 2 der Aufwertungs-Novelle auch Einreden des Eigentümers aus §§ 1137, 1169 BGB.?
2. Begründet bei einer hypothekarisch gesicherten Forderung die Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem persönlichen Schuldner, daß sich jener nur an den Grundstückseigentümer halten dürfe, für den Eigentümer eine Einrede aus §§ 1137, 1169 BGB.?
Besteht im Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstücke auch gegenüber dem Meistbietenden eine Amtspflicht des das Verfahren leitenden Beamten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften?
1. Welche Ansprüche hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Käufer, wenn er auf dessen Ansuchen die Hypothekengläubiger befriedigt hat, nachdem diese die Genehmigung zur vereinbarten Schuldübernahme versagt und die Hypotheken gekündigt hatten?
2. Begründet es einen Unterschied, ob die Hypothekenforderungen vor oder nach dem Eigentumsübergang auf den Käufer beglichen worden sind?
3. Zum Erfordernis der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
1. Ist bei der Klage eines Volksschullehrers gegen den Preußischen Staat auf Feststellung einer anderen Berechnung seines ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung eines Rechtsverhältnisses anzuerkennen?
2. Muß eine solche Klage gegen den Preußischen Staat oder gegen die Landesschulkasse gerichtet werden?
Welchen Personen gegenüber verletzt der Prozeßrichter seine Amtspflicht, wenn er bei der Beurkundung eines Prozeßvergleichs für eine Partei einen Vertreter ohne gehörige Prüfung der vorgezeigten Vollmacht zuläßt und über deren Inhalt falsche Angaben in das Protokoll aufnimmt?