1. Umfaßt die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Auflassung eines Grundstücks auch den zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertrag?
2. Muß der Vormund von der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Vertrags Gebrauch machen?
3. Setzt die Aufforderung nach § 1829 Abs. 2 BGB. voraus, daß der Vertrag vormundschaftsgerichtlich genehmigt ist?
Unter welchen Voraussetzungen ist der ordentliche Vorsitzende eines Zivilsenats des Oberlandesgerichts dauernd an der Führung des Vorsitzes verhindert?
1. Ist bei der auf rechtswidrige Entnahme gestützten Nichtigkeitsklage nur die Identität des Gegenstands des angegriffenen Patents mit der entnommenen Erfindung nachzuprüfen oder ist auch der Schutzumfang des angegriffenen Patents zu erörtern?
2. Ist im Verletzungsstreit der Einwand zulässig, daß der Patentinhaber die dem Klagepatent zugrunde liegende Erfindung dem Gegner rechtswidrig entnommen habe?
1. Finden das Kraftfahrzeuggesetz und die Kraftfahrzeugverordnung auf Zuverlässigkeitsfahrten im Sinne des § 31 der Kraftfahrzeugverordnung Anwendung?
2. Gilt für solche Fahrten § 7 Abs. 2 des Kraftfahrzeuggesetzes unbeschränkt?
3. Kann in dem Verhalten der Zuschauer bei diesen Fahrten ein Handeln auf eigene Gefahr und ein mitwirkendes Verschulden gefunden werden?
1. Sind die Außenhandelsstellen juristische Personen des öffentlichen Rechts?
2. Haftet das Reich nach ihrer Auflösung für ihre schuldrechtlichen Verbindlichkeiten?
Verletzt ein Ehegatte durch den ohne Einverständnis des anderen Ehegatten unternommenen Besuch eines Nacktbades die durch die Ehe begründeten Pflichten?
1. Kann ein Grundstückseigentümer wegen dauernder Entziehung von Grundwasser, die ohne Verleihung des Rechts dazu stattgefunden hat, Schadensersatz für einzelne Jahre nach den in diesen entstandenen Ertragsausfällen fordern oder muß er den Schadensersatz als Gesamtentschädigung für die gesamte Entwertung des beeinträchtigten Grundstücks berechnen?
2. Kann ein Teilbetrag aus der Gesamtentschädigung eingeklagt werden?
1. Wurde die Versicherungsunternehmung durch § 8 der Dritten Steuernotverordnung unmittelbar in der Verfügung über ihr in den Aufwertungsstock fallendes Vermögen beschränkt?
2. Bedurfte es einer Anmeldung zur Aufwertung nach § 16 AufwG., wenn nach dem 13. Februar 1924 auf Grund einer Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner eine Vorkriegshypothek durch eine den gesetzlichen Aufwertungsbetrag nicht erreichende Feingoldhypothek ersetzt worden war?