1. Ist der Beschluß des gemeinschaftlichen oberen Gerichts, durch den ein Amtsgericht als zuständige Aufwertungsstelle bestimmt wird, unwirksam, wenn das Fehlen eines für die mehreren Schuldner begründeten gemeinschaftlichen Gerichtsstandes zu Unrecht angenommen wurde?
2. Fallen unter die auf Polen übertragenen tous biens meubles, die ein Träger der deutschen sozialen Versicherungen in Polnisch-Oberschlesien besaß, nur bewegliche Sachen im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs?
3. Ist die durch Hypothek auf einem Grundstück in Polnisch-Oberschlesien gesichert gewesene persönliche Forderung deshalb nicht kraft Rückwirkung aufwertbar, weil die Hypothek nach polnischem Recht nicht aufgewertet wird?
1. Unterliegt die Wahrung der für einen Wiedereinsetzungsantrag vorgeschriebenen Form und Frist dem Parteiverzicht?
2. Muß eine Partei, die durch den ihr für das Einspruchsverfahren beigeordneten Rechtsanwalt die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist beantragt, zur Darlegung der Rechtzeitigkeit des verspätet beschiedenen Armenrechtsgesuchs innerhalb der für den Wiedereinsetzungsantrag vorgeschriebenen Frist den Tag der Zustellung des Versäumnisurteils angeben?
1. Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen gegen Krankenkassen und Kassenärzte.
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein im Vergleichswege erklärter Verzicht auf alle künftigen Ansprüche aus einer Körperbeschädigung in seiner Tragweite begrenzt sein?
Erfordernisse und Grenzen der Diensterfindung. Macht der Betriebsführer eines Kohlenbergwerks Erfindungen, welche dessen Sicherheit gegen Kohlenstaubexplosionen und schlagende Wetter erhöhen, als Diensterfindungen für das Unternehmen oder macht er sie für sich selbst?
Haften Streitgenossen für die Gerichtskosten auch dann als Gesamtschuldner, wenn sie am Rechtsstreit mit verschiedenen Ansprüchen beteiligt sind, eine gerichtliche Entscheidung über die Kostenteilung aber nicht ergangen ist?
1. Darf der Anfechtungskläger, für den im Wege der Zwangsvollstreckung eine Hypothek auf dem Grundstück des Schuldners eingetragen worden ist, und der die vorher zugunsten des Beklagten erfolgte Eintragung einer Hypothek anficht, den Klagantrag dahin stellen, daß der Anfechtungsgegner verurteilt werde, der Zwangshypothek den Vorrang vor der angefochtenen Hypothek einzuräumen?
2. Darf der Anfechtungskläger neben dem Empfänger des anfechtbaren Erwerbs auch den Schuldner verklagen?