Verstößt gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes die Anerkennung des von einem Gericht der Freien Stadt Danzig erlassenen Urteils, das in Anwendung des danziger Rechts einer vor dem Kriege in deutscher Währung begründeten persönlichen Forderung die rückwirkende Aufwertung versagt?
1. Zur Frage der Umwertung von Genußscheinrechten. 2. Vertragliche Einigung der Gesellschaft mit den Genußscheinberechtigten über die Höhe ihres Abfindungsanspruchs in Reichsmark.
Wirkt ein im Anfechtungsprozeß nach § 111 GenG. unzulässigerweise gegen einen Teil der klagenden Genossen erlassenes, rechtskräftig gewordenes klagabweisendes Versäumnisurteil auch gegen die übrigen?
Kann dem Berufungskläger die Frist nach § 519 Abs. 6 ZPO. auch dann noch bestimmt werden, wenn ihm das Armenrecht zunächst bewilligt war, später aber nach Beweisaufnahme wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung wieder entzogen worden ist?
Unterbricht die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der wegen Patentverletzung verklagten Partei das Verfahren, wenn zwar die Klage allein auf Unterlassung gerichtet ist, die verklagte Partei aber dem Kläger die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs angekündigt hatte wegen unberechtigter Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen sie auf Unterlassung?
Nach welchen Grundsätzen richtet sich die Verstempelung einer Abtretungsurkunde, wenn die Abtretung nur zum Zwecke der Einziehung der abgetretenen Forderung vorgenommen wurde?
1. Über den Inhalt des Art. 28 des zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handelsvereins und Frankreich abgeschlossenen Handelsvertrags vom 2. August 1862 und über das Verhältnis der beiden Absätze dieses Artikels zueinander.
2. Wie bestimmen sich nach dem in dem bezeichneten Art. 28 und in Art. 2 des Pariser Unionsvertrags vom 20. März 1883 anerkannten Grundsatz der Gegenseitigkeit die Grenzen für die Berücksichtigung künftiger sachlicher und räumlicher Ausdehnungsmöglichkeiten eines französischen Geschäftsunternehmens, das wegen einer in Deutschland begangenen angeblichen Verletzung seines Firmenrechts vor deutschen Gerichten Schutz sucht?
3. Zur Verkehrsgeltung eines schlagwortartigen Bestandteils der ausländischen Firma in Deutschland.