Steht die Rechtskraft eines Berufungsurteils, das eine Hypothekenklage auf Grund der Konkursanfechtungseinrede abgewiesen hat, der Hypothekenklage gegen den Gemeinschuldner entgegen, wenn vor Rechtskraft jenes Urteils das Konkursverfahren aufgehoben und darauf die vom Hypothekengläubiger eingelegte Revision zurückgewiesen wurde?
1. Ist der maßgebende Zeitpunkt für die Entstehung vermögensrechtlicher Ansprüche aus einem preußischen Staatsamt das Datum der Bestallungsurkunde oder der Zeitpunkt der planmäßigen Anstellung des Beamten?
2. Sind die Worte "am 30. September 1927 im Amte gewesen" in der Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 3c der Besoldungsordnung zum preußischen Besoldungsgesetz vom 17. Dezember 1927 im Sinne einer planmäßigen Anstellung zu verstehen?
Unter welchen Umständen kann dem Beglaubigungsanspruch eines späteren Grundschulderwerbers aus § 1154 Abs. 1 Satz 2 BGB. mit der Einrede begegnet werden, daß die Verfügungsbefugnis des ersten Grundschuldgläubigers im Innenverhältnis zum Grundstückseigentümer fiduziarisch beschränkt gewesen sei?
Bedarf es bei der Haftpflichtversicherung für eine Feststellungsklage des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer der Entscheidung über das Bestehen des von dem Dritten geltend gemachten Schadensersatzanspruchs?
Wird der Versicherer von der Verpflichtung zur Zahlung der Brandentschädigung frei, wenn der Vater des minderjährigen Versicherungsnehmers durch Brandstiftung den Versicherungsfall herbeiführt?
Kann nach dem Reichshaftpflichtgesetz der Verletzte, dem durch die Verletzung der Eintritt in eine Beamtenstellung unmöglich gemacht worden ist, auch verlangen, daß nach seinem Ableben seinen Hinterbliebenen eine Rente in Höhe der beamtengesetzlichen Witwen- und Waisenrente gezahlt werde?
1. Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Kartellverträgen mit langfristiger Bindung.
2. Wann ist eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft auf bestimmte Zeit eingegangen?
3. Inwieweit kann der Mehrheit der Mitglieder einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft oder einem ihrer Organe die Beschlußfassung über solche Fragen übertragen werden, die nicht in den Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung fallen?
4. Kann eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft Mitglied einer anderen ebensolchen Gesellschaft werden?
5. Wie steht es in solchem Fall mit dem Kündigungsrecht der einzelnen Gesellschafter der beigetretenen Gesellschaft gegenüber der Ober-Gesellschaft?
6. Bildet bei der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft Interessenwiderstreit einen Grund zur Ausschließung vom Stimmrecht?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kreditgeber, dessen Schuldner einem anderen eine übermäßige und undurchsichtige Sicherung gewährt hatte, bei deren Kenntnis er ihm den Kredit nicht eingeräumt haben würde, von dem anderen Kreditgeber Ersatz des ihm durch die Kredithingabe erwachsenen Schadens verlangen?
2. Umfaßt die Ersatzpflicht des früheren Sicherungsnehmers den vollen Schaden des späteren Kreditgebers, der ihm durch seine Unkenntnis von der Sicherung entstanden ist, oder muß sich dieser mit dem Ersatz des Ausfalls begnügen, den er infolge der Weggabe der Sicherheit aus dem Vermögen des Schuldners erleidet?