1. Gilt die Verordnung über die außerordentliche Mietkündigung vom 23. Dezember 1931 auch für eine vor ihrem Erlaß auf Grund der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 erklärte Kündigung?
2. Halten sich Art. 8 und 9 der Verordnung vom 23. Dezember 1931 in den Grenzen der dem Reichsminister der Justiz durch Kap.III § 5 des Zweiten Teils der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 erteilten Ermächtigung?
3. Zum Ausschluß der außerordentlichen Kündigung durch diese Vorschriften.
1. Haften die früheren Deutschen Schutzgebiete noch aus den vor dem Kriege ausgegebenen Deutschen Schutzgebietsanleihen? Haftet das Deutsche Reich hierfür als Bürge?
2. Nach welchen Grundsätzen ist die Aufwertung der daraus hergeleiteten Forderungen zu bestimmen?
1. Zur Klagbegründung bei Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung.
2. Kann der durch eine fahrlässige Amtspflichtverletzung Geschädigte gegen den schuldigen Beamten auf Feststellung klagen, daß dieser ihm zum Schadensersatz verpflichtet sei, soweit er, der Geschädigte, auf andere Weise keinen Ersatz zu erlangen vermöge?
3. Zum Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung.
In welchem Sinn besteht und wie wirkt das Formerfordernis des § 313 BGB., wenn ein schriftlicher Mietvertrag seine Geltung von der Bedingung abhängig macht, daß es zur notariellen Beurkundung des in dem Mietvertrag vorgesehenen Vorkaufsrechts kommt?
1. Kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers nach § 770 Abs. 2 BGB. verweigern, wenn dem Gläubiger die Befugnis zur Aufrechnung gegenüber dem Hauptschuldner gemäß § 393 BGB. fehlt?
2. Kann der Bürge wegen einer Forderung des Hauptschuldners, gegen die der Gläubiger nicht aufrechnen darf, das Zurückbehaltungsrecht nach § 768 Abs. 1 BGB. geltend machen, wenn sie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht wie der Anspruch gegen den Bürgen?
Haftet der Preußische Staat, wenn ein Gerichtsvollzieher Amtspflichtverletzungen bei Zwangsvollstreckungen begeht, welche er im Auftrag einer Landschaft ausführt?
1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, wenn ein Veräußerungsverbot gegen den Käufer erlassen wird, dem zwar die Auflassung erteilt, der aber noch nicht als Eigentümer eingetragen worden ist?
2. Hat die im § 185 Abs. 2 BGB. für den Erwerb des Gegenstandes bestimmte Rechtsfolge rückwirkende Kraft?
3. Hat die Aufhebung der eine Eintragung im Grundbuch zurückweisenden Verfügung durch das Beschwerdegericht Einfluß auf Eintragungen, die in der Zwischenzeit zugunsten Dritter erfolgt sind?
1. Sind Naturnachbildungen vom Kunstschutz und vom Geschmacksmusterschutz grundsätzlich ausgeschlossen?
2. Ausnutzung fremder Arbeit als Verstoß gegen die guten Sitten. Voraussetzungen der Verwechslungsgefahr.