1. Ist die Abtretung von Hypothekenzinsrückständen von seiten eines Hypothekengläubigers an den Nießbraucher des Grundstücks wirksam, auch wenn der Nießbraucher das Entgelt für die Abtretung mit Mitteln bezahlt, die aus den Einkünften des Grundstücks herrühren, von ihm aber nicht zur Bezahlung der Hypothekenzinsen verwendet worden sind?
2. Enthält das vorbezeichnete Verhalten des Nießbrauchers einen Verstoß gegen die guten Sitten?
1. Erwirbt der Verfügungsberechtigte gegen den Verwahrer eigene Rechte auf Auslieferung, wenn die Eisenbahn unanbringliches Frachtgut hinterlegt?
2. Kann ein Verschulden des Verfügungsberechtigten darin erblickt werden, daß er sich längere Zeit um das hinterlegte Frachtgut nicht kümmert?
Darf ein Gesellschafter bürgerlichen Rechtes noch nach Eintritt der Liquidation Klage auf Zahlung an die Gesellschaftskasse erheben, insbesondere auf Einzahlung rückständiger Beiträge?
Macht die verspätete Benachrichtigung einer Partei vom Zeugenvernehmungstermine die Beweisaufnahme ungültig, insbesondere auch dann, wenn feststeht, daß die Wiederholung der Zeugenvernehmung zu einer Änderung des Beweisergebnisses nicht führen würde?
1. Haftet der Gründer einer Gesellschaft m. b. H. dieser wegen betrügerischer Überwertung von Sacheinlagen (Übergründung)?
2. Ist § 826 BGB. anwendbar, wenn die geschädigte Person zur Zeit der Begehung der unerlaubten Handlung noch nicht existierte?
Kann das aus § 1636 Satz 1 BGB. hergeleitete Recht des für schuldig erklärten Ehegatten zum persönlichen Verkehr mit dem Kinde, sofern es sich nicht um die Gestaltung des Verkehrs im einzelnen handelt, durch Klage im ordentlichen Rechtswege geltend gemacht werden?