1. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die sich aus dem Abschlusse eines Vertrags wegen Übertragung eines Domänenfideikommisses auf den Staat ergeben?
2. Zur Anwendung der §§ 264, 270 ZPO.
3. Zur Auslegung des § 549 Abs. 1 ZPO.
4. Über das Verhältnis der dinglichen Ansprüche zum Bereicherungsanspruch.
5. Über den Unterschied zwischen privatem Familienfideikommiß und Hausgut. Wer ist deren Eigentümer?
6. Sind auch nach gemeinem Sachsenrecht die Rechte der Anwärter am Familienfideikommiß dinglicher Art?
7. Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.
8. Zur Auslegung der §§ 311, 313 BGB.
9. Zur Anwendung von § 273 Abs. 3, § 1000 BGB.
Liegt ein einheitliches, nach dem Tarife des preußischen Stempelsteuergesetzes steuerpflichtiges Rechtsgeschäft, nämlich ein Pachtvertrag, vor, wenn sich der Erteiler einer nicht ausschließlichen Lizenz verpflichtet, den Lizenzträger bei der Einarbeitung und der Ausübung des Verfahrens zu unterstützen und ihn auch später auf eintretende Verbesserungen und Veränderungen aufmerksam zu machen?
1. Muß sich eine Ehefrau, die als Insassin des Kraftwagens ihres Ehemanns bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Kraftwagen verletzt wird, das Verschulden des eigenen Kraftwagenführers entgegenhalten lassen?
2. Macht es hierbei einen Unterschied, ob die Frau oder ihr Ehemann die ihr erwachsenen Schadensersatzansprüche einklagt? Ändert sich im zweiten Fall die Rechtslage, wenn die Frau nach Klagerhebung Erbin ihres Ehemanns wird?
3. Wie weit haftet der Ehemann seiner Frau, wenn sie einen Unfall erleidet bei Benutzung seines Kraftwagens, den er ihr kraft seiner Unterhaltspflicht zur Verfügung gestellt hat?
4. Ist in solchem Fall der Kraftwagenführer Erfüllungsgehilfe des Ehemanns?
1. Ist die Bestimmung über Ausschließung des ordentlichen Rechtswegs in § 6 Abs. 1 der 1. Durchführungsverordnung zum Anleiheablösungsgesetz rechtsgültig?
2. Stellen die Entscheidungen des Reichskommissars für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes und der Reichsschuldenverwaltung über die Gewährung oder Nichtgewährung von Auslosungsrechten Urteile in einer Rechtssache im Sinne des § 839 Abs. 2 BGB. dar?
3. Inwieweit unterliegen die vorerwähnten Entscheidungen in Haftungsprozessen gegen das Reich der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte?
1. Kann der Testamentsvollstrecker den Ersatzanspruch geltend machen, der dem Erben aus einer Pflichtverletzung eines früheren Testamentsvollstreckers erwachsen ist?
2. Ist gegenüber diesem Anspruch der Einwand zulässig, daß der Erbe selbst den Schaden verursacht habe?
Ist es mit den guten Sitten vereinbar, wenn anläßlich der Austragung sportlicher Wettkämpfe ein Bewerber anderen Mitbewerbern für ihre Nichtbeteiligung an den Preiskämpfen Geldleistungen für den Fall seines Sieges verspricht?