1. Zur Anwendung des § 566 BGB. 2. Wie sind Nebenleistungen bei der Berechnung der vereinbarten Mietermäßigung zu berücksichtigen? 3. Wann ist eine Ermäßigung des Mietzinses lediglich mit Rücksicht auf § 49 a des Reichsgesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungsämter vereinbart?
1. Kann in der bloßen Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins von seiten des Nachlaßrichters eine beschwerdefähige Verfügung liegen?
2. Bedarf ein nach dem Tode des ersten Ehegatten eröffnetes und seinem Inhalt nach verkündetes gemeinschaftliches Testament der nochmaligen Eröffnung und Verkündung nach dem Tode des Überlebenden?
Ist, wenn das durch Bergbau beschädigte Gebäude von einem Pächter des Grundstücks errichtet war, die Ersatzpflicht des Bergwerksbesitzers auch dann ausgeschlossen, wenn nur der Grundstückseigentümer die dem Gebäude von dem Bergbau drohende Gefahr zur Zeit der Errichtung kannte oder kennen mußte?
1. Ist der Rechtsgrundsatz, daß die weisungsmäßige Ausübung hoheitsrechtlicher Betätigung notwendig auch Beamteneigenschaft im Innenverhältnis herbeiführt, ein allgemeiner reichsrechtlicher, in der Reichsverfassung begründeter?
2. Findet dieser Grundsatz trotz der Autonomie der öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften auf die von ihnen in Betätigung von Hoheitsrechten beschäftigten Bediensteten Anwendung?
1. Ist der Ausgleichsanspruch des Aufwertungsschuldners grundsätzlich auf Schuldbefreiung und nur beim Vorhandensein besonderer Umstände auf Zahlung gerichtet?
2. Welche Wirkung hat insoweit die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Ausgleichsgläubigers (Aufwertungsschuldners)?
3. Liegt im Übergang vom Zahlungsbegehren zum Schuldbefreiungsbegehren verfahrensrechtlich die Erhebung eines neuen Anspruchs?
Wie ist die Stempelsteuer zu berechnen, wenn der Abtretende in derselben Urkunde und in einheitlicher Vollziehungsform mehrere selbständige Ansprüche an dieselbe Person abtritt?
1. Voraussetzungen des urheberrechtlichen Schutzes bei Werken, die vor dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes erschienen sind.
2. Folgen nachträglicher Bekanntgabe des Urhebernamens bei ursprünglich namenlos erschienenen Werken; "Nebenluftausgaben".
3. Wirkungen und Grenzen der urheberrechtlichen Ausschließungsbefugnis.
4. Erfordernisse einer Gesamtausgabe.
5. Erläuterndes Wort- und Bildzitat.
6. Folgen eines urheberrechtlichen Verkehrs-Besitzstandes; Verwirkungsfrage.
7. Beachtung wesentlicher Erfahrungstatsachen bei der rechtlichen Beurteilung.