1. Kann bei einer Amtspflichtverletzung, die durch Nichterwähnung einer Nacherbfolge in einem dem Vorerben erteilten Erbschein begangen wurde, der Nacherbe schon vor Eintritt des Falles der Nacherbfolge auf Feststellung der Ersatzpflicht des Staates mit der Begründung klagen, daß ihm infolge unwirtschaftlicher Verwaltung der Erbmasse durch den Vorerben Schaden bereits erwachsen sei und in Zukunft weiter erwachsen werde?
2. Auf welchen Zeitpunkt kommt es in solchem Falle für die Frage anderweitiger Ersatzmöglichkeit an?
1. Wann ist eine Grundstücksbelastung verschuldet? 2. Welche Wirkung hat eine Auflassungsvormerkung, die zu Gunsten des wahren Grundstückseigentümers anstatt eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen worden ist?
3. Können Verwendungen als notwendige gelten, durch welche die auf dem Grundstück betriebene Fabrik in eine solche anderer Art umgewandelt wird?
4. Zur Tragweite des Verhandlungsgrundsatzes.
Darf ein mit der Führung eines Rechtsstreits beauftragter Rechtsanwalt von der Geltendmachung eines seiner Partei zustehenden rechtlichen Einwandes (z. B. der Unklagbarkeit von Börsentermingeschäften) absehen, ohne die Partei auf die Möglichkeit des Einwandes hingewiesen zu haben? Darf er die Aufklärung der Partei über einen solchen Einwand wenigstens dann unterlassen, wenn die Partei in demselben Rechtsstreit vorher durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten worden war und dieser den Einwand nicht erhoben hatte?
1. Über die Bedeutung des Wortes "Pilsener" als Herkunftsangabe, falls es für sich allein gebraucht wird, dagegen als Beschaffenheitsangabe für ein nicht aus Pilsen stammendes Bier in Wortverbindungen mit einem auf eine andere Braustätte hinweisenden Zusatz. 2. Rechtliche Bedeutung der Behauptung, das so bezeichnete Bier sei nicht nach Pilsener Art gebraut. 3. Haben die internationalen Verträge (einschließlich des Versailler Vertrages) an der Beurteilung der Pilsener-Bier-Frage etwas geändert?
1. Hat im Falle fahrlässiger Tötung der Ersatzpflichtige die Kosten einer standesmäßigen oder nur einer notdürftigen Beerdigung zu ersetzen?
2. Fallen unter die Beerdigungskosten auch die Aufwendungen für ein Grabmal?
1. Kann die vereinbarte Leistung nach § 57 BörsG. durch Verschaffung von Miteigentum an den im Sammeldepot liegenden Wertpapieren bewirkt werden?
2. Voraussetzungen der Verschaffung von Miteigentum durch Besitzkonstitut.
1. Findet die Vorschrift des § 185 Abs. 2 BGB. auch Anwendung auf Verfügungen innerhalb von Erbengemeinschaften und Gütergemeinschaften?
2. Kann der Berechtigte die Verfügung des Nichtberechtigten noch nachträglich genehmigen, nachdem er die Genehmigung zunächst vorbehaltlos verweigert hat?
3. Wann deckt sich eine auf Grund unwirksamer Einigung vorgenommene Grundbucheintragung mit einer ihr nachfolgenden wirksamen Einigung?
Zur Frage, ob ein Verletzter schuldhaft handelt, wenn er die Vornahme einer Operation ablehnt. Welchen Umständen ist dabei besondere Bedeutung beizumessen?
1. Sind die Vorschriften der §§ 40 bis 54 und des § 99 des badischen Wassergesetzes in der Fassung vom 12. April 1913 hinsichtlich des Baues und der Veränderung von Reichseisenbahnanlagen im Sinne des § 37 Abs. 2 des Reichsbahngesetzes in der Fassung vom 13. März 1930 vereinbar mit den Artikeln 90 und 94 der Reichsverfassung und mit § 37 Abs. 2 des Reichsbahngesetzes?
2. Wie weit sind die Vorschriften der §§ 142 und 143 der badischen Landesbauordnung vom 1. September 1907 in Ansehung von Bauten der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft mit dem Reichsrecht vereinbar?