1. Welche Umstände sind entscheidend für die Frage, ob Einwirkungen von Rauch und Ruß durch eine Grundstücksbenutzung herbeigeführt wurden, die nach den örtlichen Verhältnissen bei Grundstücken dieser Lage gewöhnlich ist?
2. Hat der Bergwerksbesitzer bei Raucheinwirkungen aus Nebenbetrieben des Bergwerks auch für die Folgen des Teils der Einwirkungen Schadensersatz zu leisten, der sich innerhalb der durch § 906 BGB. gesteckten Grenzen hält, oder nur für die Folgen des Teils der Einwirkungen, der die Grenzen des nach dieser Vorschrift Erlaubten überschreitet?
3. Kann auf Grund des § 26 GewO. ohne Nachweis eines Verschuldens Ersatz auch für Schäden aus der Zeit vor der Klagerhebung gefordert werden?
1. Haben die Inhaber von aufgewerteten Papiermarkrentenbriefen der preußischen Provinzialrentenbanken einen klagbaren Anspruch auf Veröffentlichung der Teilungsmassen?
2. Kann der gemäß der preußischen Verordnung vom 31. März 1931 festgesetzte Aufwertungssatz durch die ordentlichen Gerichte nachgeprüft werden?
Ist die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 3 ZPO. zulässig, wenn der Zeuge außer Verfolgung gesetzt worden ist, weil er sich zur Zeit der Leistung des Eides in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befunden hat?
Können Rechtshandlungen des Vergleichsschuldners, die vor der Eröffnung des Vergleichsverfahrens vorgenommen wurden, noch auf Grund des Anfechtungsgesetzes angefochten werden, nachdem im Vergleichsverfahren ein Vergleich geschlossen und bestätigt worden ist?
Ist ein Armenverband berechtigt, von dem von ihm unterstützten Armen Ersatz der für ihn gemachten Aufwendungen zu verlangen, wenn der Arme später Vermögen erworben hat?
1. Richterliches Ermessen bei Beurteilung der Frage nach dem Verzuge.
2. Abweisung einer Klage wegen entgegenstehender Schadensersatzpflicht. Unterschied eines solchen Falles von demjenigen einer Retentionseinrede.
1. Nähere Bestimmung der Anwendbarkeit von Teilurteilen, insbesondere in der Berufungsinstanz.
2. Inwiefern kommt bei gegebener Rechnungspflicht eine thatsächliche Unmöglichkeit der Rechnungslegung in Betracht?
3. Inhalt der von einem Pflichtteilsberechtigten den Testamentsvollstreckern gegenüber zu erhebenden Ansprüche.