1. Unter welchen Voraussetzungen muß sich der durch Verschulden seines Berufungsanwalts Geschädigte ein Verschulden seines Verkehrsanwalts entgegenhalten lassen?
2. Zur Unterbrechung des ursächlichen Zusammenhangs.
Haftet der ausgeschiedene Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft aus einem während seiner Mitgliedschaft von ihr als Mieterin geschlossenen Mietvertrag für die Schadensersatzforderung, die dem Vermieter zusteht, weil die offene Handelsgesellschaft nach Eröffnung des Vergleichsverfahrens den Mietvertrag vorzeitig gekündigt hat?
Unterliegt eine Abfindung, die für die vorzeitige Aufhebung eines Dienstvertrags zugesagt ist, den Grundsätzen über die Herabsetzung übermäßig hoher Dienstvergütungen?
1. Inwieweit kann das Nachverfahren des Urkunden- oder Wechselprozesses auf Einreden erstreckt werden, welche in den Gründen des mit Vorbehalt der Ausführung der Rechte ergangenen Urteiles bereits verworfen sind?
2. Voraussetzungen der Zulassung eines Gegenbeweises gegen einen ausgeschworenen Eid nach §. 428 Abs. 2, bezw. einer Restitutionsklage nach §. 543 Nr. 1 C.P.O.
3. Darf in Ansehung des Gegenbeweises gegen einen ausgeschworenen Eid, wo ein solcher Gegenbeweis überhaupt zulässig ist, je nach Umständen auch auf einen richterlichen Eid nach §. 437 C.P.O. erkannt werden?
1. Ist eine Verbindung der neu aufgefundenen Urkunde mit anderen Beweismitteln zum Zwecke der Begründung der Restitutionsklage nach §. 543 Nr. 7 lit. b C.P.O. zulässig?
2. Unbrauchbarkeit der Eideszuschiebung zur Begründung der Restitutionsklage.
3. Können in der mündlichen Verhandlung über die Restitutionsklage auch andere als die in der Klageschrift erwähnten Restitutionsgründe geltend gemacht werden?
Klage einer in den Verteilungsplan einer eingetragenen Genossenschaft aufgenommenen Person auf Feststellung, daß sie nicht Mitglied der Genossenschaft geworden sei, und daß daher gegen sie keine Zwangsvollstreckung auf Grund des Verteilungsplanes stattfinden dürfe; Beweislast bei solcher Klage.
1. Von wann an gilt der Anwalt für die Instanz als bestellt? 2. Erfordernisse der Anzeige von der neuen Anwaltsbestellung im Falle des §. 221 C.P.O.
3. Inwiefern kann auf die Wirkungen einer Unterbrechung des Verfahrens nach §. 267 C.P.O. verzichtet werden?
Genügt bei der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher die Beglaubigung der zuzustellenden Abschrift des Schriftstückes durch Stempeldruck des Beglaubigungsvermerkes nebst dem Namen des beglaubigenden Anwaltes?