1. Kann der von einem Zahnärzteverband mit einer Kassenvereinigung ohne Genehmigung der obersten Verwaltungsbehörde abgeschlossene und daher nichtige Gesamtvertrag in eine Mehrzahl von rechtswirksamen Gesamtverträgen des Zahnärzteverbandes mit den einzelnen Krankenkassen umgedeutet werden?
2. Ist für das Zustandekommen des Einzelvertrags zwischen Zahnarzt und Krankenkasse die schriftliche Erklärung des zugelassenen Zahnarztes erforderlich und genügend, daß er den Gesamtvertrag für sich als bindend anerkenne?
Ist die Anwendung des § 101 des Versicherungsvertragsgesetzes auch auf solche Fälle zu erstrecken, wo der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer mit Erfolg angefochten hat?
Was ist unter "schriftlichen Mitteilungen im bankgeschäftlichen Verkehr über die Ausleihung von Geldern auf feste Termine" in Tarifstelle 14 I Nr. 3 e des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 zu verstehen?
1. Ist der Streit darüber, ob ein zur Beilegung eines Prozesses geschlossener Vergleich wegen angeblicher Geisteskrankheit einer an seinem Abschluß beteiligten Person unwirksam ist, in einem besonderen Rechtsstreit auszutragen?
2. Zur Anwendung des § 139 BGB., wenn geltend gemacht wird, ein am Abschluß eines Vertrages Beteiligter sei geisteskrank gewesen.
3. Zur Frage der Beweislast im Rahmen des § 139 BGB.
1. Zur rechtlichen Bedeutung der Schwarz-Weiß-Eintragung in der Zeichenrolle.
2. Zur rechtlichen Bedeutung einer der Zeichenanmeldung beigefügten Beschreibung.
3. Welche Grundsätze gelten für den Erwerb des Ausstattungsbesitzes an Kennzeichnungen ausländischer Luxuswaren im Geschäftsverkehr in Deutschland?
4. Welche rechtliche Bedeutung besitzt in Deutschland die Verkehrsgeltung, welche sich die Kennzeichnung einer ausländischen Ware im Ausland erworben hat?
5. Zur Begehung von unlauterem Wettbewerb durch Verwendung fremder Warenzeichen für eigene gleiche Waren in geschäftlichen Anpreisungen. Kann sich aus solcher Verwendung eine schutzfähige Ausstattung herausbilden?
1. Wie ist die Beschäftigung eines Reichsbeamten im Landesdienst rechtlich zu beurteilen?
2. Haben die bei den preußischen Zentralbehörden beschäftigten Beamten einen unmittelbaren, von einer besonderen Bewilligung unabhängigen Rechtsanspruch auf die Ministerialzulage?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Aufwertung einer Forderung schon vor Eintritt ihrer Fälligkeit vorzunehmen?
2. Zum Begriff des Beteiligungsverhältnisses und zur Bemessung der Aufwertung von Ansprüchen aus einem solchen.