1. Unter welchen Voraussetzungen begründet Einräumung der Patentlizenz ein Gesellschaftsverhältnis?
2. Bildet die völlige wirtschaftliche Umgestaltung eines für das Gesellschaftsverhältnis wesentlichen Unternehmens einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung?
Ist ein Aktionär, der die Mehrheit der Aktien einer Aktiengesellschaft besitzt, berechtigt und verpflichtet, ein ihn aus einem Lieferungsvertrag persönlich treffendes Wettbewerbsverbot auch bei der Aktiengesellschaft durchzusetzen?
Können Aktionäre oder Genußscheininhaber gegen einen Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit eines von ihm mit der Aktiengesellschaft geschlossenen Vertrags klagen?
1. Zur Frage der Beweislast im Streit um Neuheit und Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters.
2. Kann in der Nachbildung eines Teils des zusammengesetzten (kombinierten) Musters eine Verletzung des nur als Ganzes angemeldeten Musters gefunden werden?
3. Ist die Verwertung ungenehmigt hergestellter Vervielfältigungsstücke von Teilen eines zusammengesetzten Musters zur gewerblichen Herstellung von Gegenständen der Art, auf die sich das Muster bezieht, als Musterverletzung oder aus einem anderen Grunde unzulässig?
4. Genießen gewerbliche Erzeugnisse wegen der erstrebten Schönheitswirkung den Schutz als kunstgewerbliche Erzeugnisse auch dann, wenn sie als Kunstwerke nicht anerkannt werden können?
5. Zur Frage des Sittenverstoßes durch Täuschung des Publikums über die Herkunft der Ware.
1. Gehört zur Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen, wovon § 852 BGB. den Beginn der Anspruchsverjährung abhängig macht, auch die Kenntnis des Verletzten davon, daß die Verantwortlichkeit für eine Amtspflichtverletzung, die ein Beamter in Ausübung öffentlicher Gewalt begangen hat, an seiner Stelle den Staat oder die Körperschaft trifft, in deren Dienste er steht?
2. Gilt im Bereich des § 852 BGB. ohne Einschränkung der Rechtssatz, daß Gesetzesunkenntnis schadet?
1. Kann die Ausgleichspflicht der aus unerlaubter Handlung haftenden Gesamtschuldner vertragsmäßig ausgeschlossen sein?
2. Zur Auslegung einer Freizeichnungsklausel des Verkäufers, insbesondere bei Unklarheit ihrer Fassung.
1. Findet § 17 KFG. auf den Sachschadensersatzanspruch aus § 25 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 Anwendung?
2. Ist die allgemeine Pflicht des Eisenbahnunternehmers, seine Bahnwärter zu überwachen, nach § 831 BGB. zu beurteilen?
3. Ist der Inhaber eines öffentlichen Kraftverkehrsunternehmens verpflichtet, allgemeine Dienstanweisungen an seine Fahrer zu erlassen über ihre Pflichten bei der Annäherung an Eisenbahnübergänge? Wieweit erstrecken sich diese Pflichten der Kraftwagenführer?
4. Zur Auslegung der Begriffe "kürzeste Entfernung" und "Fahrbahn" in § 18 Abs. 2 KFVo. vom 16. März 1928.
5. Über die Abwägung der Schadensverursachung nach § 17 KFG. und nach § 254 BGB.
Darf die durch die preußische Sparverordnung vom 12. September 1931 angeordnete teilweise Ablieferung der Vergütung für richterliche Nebentätigkeit in wohlerworbene Beamtenrechte eingreifen?
Kann durch die Satzung einer Gesellschaft mbH. rechtswirksam bestimmt werden, daß die Gesellschaft im Fall der Zwangsvollstreckung oder der Arrestpfändung in den Geschäftsanteil eines Gesellschafters oder im Fall der Konkurseröffnung über dessen Vermögen zur unentgeltlichen Einziehung des Geschäftsanteils berechtigt sein soll?