Kann durch die Satzung eines nichtrechtsfähigen Vereins bestimmt werden, daß Mitglieder, die sich durch Austritt einer Bestrafung entziehen, auf eine schwarze Liste zu setzen sind und damit als ausgeschlossen gelten?
Kann ein Pächter nach dem Gesetz betr. die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter vom 9. Juli 1926 (RGBl. I S. 399) an seinem Inventar mehrere Pfandrechte für verschiedene Kreditinstitute bestellen?
1. Tragweite eines beim Verkauf eines Kraftwagens vereinbarten Eigentumsvorbehalts.
2. Umfang der Nachforschungspflicht desjenigen, der einen Kraftwagen von einem Händler kauft.
3. Ist es von Bedeutung, wenn der Erwerber auch durch ausreichende Nachforschung den wahren Sachverhalt nicht erfahren haben würde?
Betrifft das Gesetz über die Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. I S. 349) Verzugszinsen einer Vertragsstrafe für unpünktliche Ablieferung von Fischdampfern?
Kann sich der frühere Gesellschafter einer aufgelösten offenen Handelsgesellschaft, der das von der Gesellschaft betriebene Handelsgeschäft als Einzelkaufmann unter der bisherigen Firma fortführt, auf die Verjährungsvorschrift des § 159 Abs. 1 HGB. berufen?
1. Kann im Urkundenprozeß nur geklagt werden, wenn die Urkunde der Träger des der Klage zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses ist?
2. Müssen im Urkundenprozeß die Urkunden stets vollständig mitgeteilt werden oder genügt unter Umständen ihre Wiedergabe in Auszügen?
3. Bedürfen im Urkundenprozeß unbestrittene Behauptungen des Beweises durch Urkunden?
4. Kann eine Willenserklärung die Schriftform erfüllen, wenn sie Bestandteil einer Verhandlung ist, die nur als solche unterschrieben, aber nicht in die gerichtliche oder notarielle Form gekleidet ist?
Bedarf es bei der Veräußerung von Erbhofgrundstücken der Genehmigung des Anerbengerichts nur für den dinglichen Rechtsvorgang oder auch für das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft?
Welche Bedeutung hat es, wenn jemand, dem ein Kaufmann den ihm erteilten Auftrag zur Anschaffung von Wertpapieren weitergibt, erkennt oder erkennen muß, daß die Anschaffung für fremde Rechnung erfolgt? Steht dieser Umstand der Anzeige des Kaufmanns an den Dritten gleich?